Vergütungssystem, angemessenes (adequate compensation scheme)

Nach § 3 der Instituts-Vergütungsverordung ist ein Vergütungssystem angemessen ausgestaltet, wenn – Anreize für die Geschäftsleitungspersonen und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismässig hoher Risiken vermieden werden und – das Vergütungssystem nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwiderläuft. – Siehe Bonussystem, Versicherungs-Vergütungsordnung. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 72 f. (neue gesetzliche Vorgaben an Vergütungssysteme seit Jahresbeginn 2014), S. 106 (aufgedeckte Mängel bei der Prüfung der Vergütungssysteme).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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