Verausgabung (payment; overspending)

Im finanztechnischen Sinne –  Abgang von Geld zu Zahlungszwecken aus einer Kasse; entsprechend spricht man von Vereinnahmung (collection). – Der Ausdruck wurde bereits im 19, Jht. als Unwort (misnomer: a mistaken or unsuitable term) gerügt. Er hielt sich jedoch teilweise bis heute neben Ausgabe bzw. Einnahme. – Ein Wirtschaftssubjekt (economic agent: Privathaushalt, Unternehmen, seltener auch bezogen auf eine öffentliche Stelle) hat mehr Geld aufgewendet als zunächst vorgesehen und befindet sich jetzt in einer misslichen finanziellen Lage. – Siehe Pleite, Verschuldung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar