Überwachungseinrichtungen, bankinterne (intra-bank control system)
Planmässig gestaltete technische und organisatorische Massnahmen innert eines Instituts mit dem Ziel der Abwehr von Schäden, die durch das eigene Personal oder übelwollende Dritte (malicious third parties) verursacht werden können. – Siehe Mindest-
Überwachungsanforderungen, Whistleblower.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
