Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (regulating ordinance implementing the transparency directive)
Im März 2008 in Kraft getretene Vorschriften in Zusammenhang mit der Transparenz-Richtlinie der EU. Im Zuge dessen wurde zusätzliche Meldeschwellen bei Stimmrechtsveränderungen (3, 15, 20 und 30 Prozent) eingeführt und die Veröffentlichungspflichten inhaltlich und umfänglich erweitert. – Siehe Transparenz, Transparenzgebot. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 154 (wesentlicher Inhalt der Verordnung), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 213 f. (BaFin führte im Jahr 2009 eine Transparenzinitiative durch, die viele Mängel zutage treten liess) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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