Titel (titles, papers; debt instrument; claim; element of expenditure; emoluments)
Oberbegriff für jeder Art Finanzinstrumente, unabhängig auch von deren Ausgestaltung und dem Vertriebsweg wie etwa Börse, Privatplazierung. – Oftmals als anderer Begriff für Papiere gebraucht. – Schuldtitel. – In älteren Dokumenten auch ein rechtsgültiger Anspruch auf Zahlung (legal claim for payment). – Ein Ausgabeposten bei einer öffentlichen Stelle (budget expenditure item). – Im Kirchenrecht (ecclesiastical law) auch die Einkünfte – vor allem aus einem Stiftungsvermögen oder aus verpachteten Ländereien – zum Lebensunterhalt eines Geistlichen. Der Unterhaltsempfänger heisst in älteren Dokumenten auch Titulant und Benefiziant (beneficiary). – Siehe Benefiziengeld, Perpetuitäten, Pfründner.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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