Taubengeld (messenger pigeon fee, carrier pigeon charge)
Früher an Börsen von den Marktteilnehmern erhobene Abgabe, um Einrichtungen und Betrieb der für die Übermittlung von Kursen unentbehrlichen Brieftauben (pavedettes; Posttauben, Pavedetten) zu bestreiten. – Ein von der Börse angestellter Taubenmeister (pigeonmaster) war für die Pflege der in der Regel auf dem Flachdach der Börse untergebrachten eigenen und fremden Tiere in den verschiedenen Taubenhäusern (pigeon lofts) zuständig. Ihm oblag auch die Beförderung der eigenen Tauben mittels eigens dafür ausgerüsteter Fuhrwerke (pigeon transport trolleys) an die auswärtigen Börsen, etwa von Frankfurt nach Brüssel und Paris. Erst in der Zeit nach 1840 wurden Brieftauben – in der Definition der Eidgenössischen Heeresverwaltung “selbstreproduzierende Kleinflugkörper auf biologischer Basis mit festprogrammierter automatischer Rückkehr aus beliebigen Richtungen” – durch die damals neu aufgekommene Telegraphie (telegraphy) ersetzt. – Siehe Informations-Sicherung, ITRisiken, Stromrisiko, Technologie-Risiken.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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