Tarifstrukturzuschlag (tariff structure surcharge)

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In der privaten Krankenversicherung berechneter Risikozuschlag, wenn ein Versicherter von einem Tarif in einen anderen wechselt. – Durch höchstrichterliche Entscheidung (high court decision) aus dem Jahr 2010 wurden Tarifstrukturzuschläge als unzulässig erklärt. – Siehe Versicherungsunsicherheiten. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 117 (Begründung des Verbotsurteils).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Tarifstrukturzuschlag (tariff structure surcharge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/tarifstrukturzuschlag-tariff-structure-surcharge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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