Tarifstrukturzuschlag (tariff structure surcharge)

In der privaten Krankenversicherung berechneter Risikozuschlag, wenn ein Versicherter von einem Tarif in einen anderen wechselt. – Durch höchstrichterliche Entscheidung (high court decision) aus dem Jahr 2010 wurden Tarifstrukturzuschläge als unzulässig erklärt. – Siehe Versicherungsunsicherheiten. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 117 (Begründung des Verbotsurteils).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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