Tarifautonomie (freedom of collective bargaining, autonomy of pay settlement)

In Deutschland das verfassungsmässig festgeschriebene Recht (right accorded by the German constitution) der Arbeitnehmer, ohne Einmischung Dritter die Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen mit den Arbeitgebern vertraglich aushandeln zu können. – Immer wieder wird seitens der Tarifpartner (social partners) der Zentralbank vorgeworfen, sie mische sich mit drohenden Worten (threatening pronouncements) in die Verhandlungen ein. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Aufgabe der Zentralbank in der Gewährleistung der Masstab-Eigenschaft des Geldes besteht. Wenn durch überzogene Lohnabschlüsse (escalations in the wage bargaining process: der vereinbarte Lohn liegt weiter über dem Grenzprodukt der Arbeit) die Preisstabilität gefährdet wird, dann ist es durchaus berechtigt, wenn die Zentralbank darauf deutlich hinweist. – Siehe Inflations-Ausgleich, Lohn, indexierter, Lohn-Preis-Spirale, Ölpreis-Ausgleich, Zweitrunden-Effekte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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