Talonsteuer (talon tax, tax on coupon sheets)
In Deutschland im Jahr 1909 eingeführte Reichssteuer auf die Ausreichung neuer Zins- und Dividendenscheine. Der Dividendenschein (dividend warrant) ist ein Teil des Bogens einer Aktie und berechtigt zum Bezug der Dividende; siehe zum Zinsschein (coupon; Kupon) auch § 803 BGB. Die Talonsteuer brachte 1911 über 11 Mio Mark in die Reichskasse. Im Zuge der 1922 eingeführten Reichsvermögenssteuer wurde die Talonsteuer aufgehoben.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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