Sportel meistens in der Mehrzahlform Sporteln (charge, due)
Früher die direkte Zahlung gemäss Tarif an einen öffentlich Bediensteten oder an einen Geistlichen für die von ihm vorgenommene Amtshandlung. Im 18. Jht. wurden Sporteln grösstenteils durch regelmässige Entlohnung des Amtsträgers seitens des Dienstherrn (Besoldung, Gehalt; salary) ersetzt. – Der Sporteleinforderer hiess auch Sportulant, und die Erhebung von Sporteln nannte man sportulieren. – Die Gebühr für eine staatliche Leistung, insbesondere bei Gerichten (Gerichtsgeld). – Siehe Abgabe, Gebühr, Inrotulationsgeld, Justitiengeld, Kanzleigeld, Stolgeld, Taxe.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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