Sicherheitsverzeichnis, einheitliches (single-list framework)

Bei der EZB in zwei Schritten (bis Mai 2005 und bis Januar 2007) eingeführtes Register von Vermögenswerten, die Kreditinstitute der Zentralbank zur Besicherung von kurzfristigen Krediten als Pfand hinterlegen können sowie Vermögenswerten, welche die EZB von Kreditinstituten im Zuge liquiditätszuführenden Pensionsgeschäften ankauft. Das einheitliche Sicherheitsverzeichnis löste das 1998 eingeführte, aus zwei Kategorien bestehende Sicherheitsverzeichnis (twotier collateral framework) ab. – Ab Jahresbeginn verlor der Handelswechsel seine Stellung als notenbankfähige Sicherheit. Gleichsam zum Ersatz wurden Kreditforderungen in allen Ländern der Europäischen Währungsunion als notenbankfähige Sicherheiten anerkannt. – Siehe Finanzsicherheiten, IRB-Ansatz, Kategorie-1-Sicherheit, Notenbankfähigkeit, Rahmenwerk für die Bonitätsbeurteilung, Short-Term European Papers, Sicherheit, Sicherheiten, Umverteilung, zentralbankbewirkte, Wechselkredit. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2012, S. 33 f. (Ausweitung des Verzeichnisses notenbankfähiger Sicherheiten im EZB-Rat durchgesetzt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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