Säule 3 der Bankenaufsicht
Säule 3 umfasst bankaufsichtliche Offenlegungsanforderungen. Ihr Zweck besteht darin, Transparenz über die Risikosituation von Banken herzustellen und dadurch Marktdisziplin zu fördern. Bei ESG-Risiken gehören dazu qualitative Angaben zu Strategie, Governance und Risikomanagement sowie quantitative Informationen zu physischen und transitorischen Klimarisiken und zur Taxonomiekonformität. Anders als allgemeine Nachhaltigkeitsberichte konzentriert sich die bankaufsichtliche Offenlegung auf die finanzielle Risikobetrachtung des Instituts.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 57. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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