Saitengeld (string payment; reimbursement of expenses; musicians’ fee)

Zahlung an das Mitglied eines Orchesters, welches auf dem eigenen Saiteninstrument (stringed instrument) spielt und verantwortlich dafür ist, dass sich dieses jederzeit in gutem Zustand (in good order and condition) befindet. – In Musikschulen der von den Schülern aufzubringende Betrag als Ersatz der Kosten für Verbrauchsmaterial wie Saiten, Notenblätter, Mundstücke oder Reinigungsmittel, also nicht allein auf die Pflege von Saiteninstrumenten bezogen. – In älteren Dokumenten auch die Entlohnung für die zum Aufspielen bestellten Musiker. – Siehe Instrumentengeld, Musikgeld, Rohrgeld, Verzehrgeld.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar