Regelersteller auch Standardsetter (standard setter; self-regulatory organisation, SRO)
Fachgremien, Beiräte, Ausschüsse und Kommissionen, die Regeln (standards; Standards) für Abläufe auf dem Finanzmarkt vorschlagen. Diese werden dann vom Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden als allgemeingültige Vorschriften eingeführt. Den Standardsettern in diesem Sinne zählt man auch alle Kommissionen bei, die Anleitungen für die Rechnungslegung nach IFRS oder US-GAAP) erarbeiten und vorschlagen. – Fachgremien in Verbänden, die für alle Mitglieder verbindliche Verhaltensregeln (binding rules of behaviour, mandatory rules of conduct) festlegen. Auf dem Finanzmarkt sind dies in erster Linie Anforderungen an das redliche Handeln gegenüber den Kunden (an SRO’s first concern is to protect investors through the creation of rules that support ethics and equality). – Siehe Aufsichtsgespräche, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, Finanzstabilitätsrat, IFRS, Informations-Überladung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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