Recht, gesichertes (vested interest)
In Verträgen auf dem Finanzmarkt allgemein die Befugnis, einen Vermögensgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt in Besitz und Eigentum überführen zu können (a fixed interest in an asset, although the right of possession, use and enjoyment may be deferred until some future date or until the happening of some specified event). – Bei einer Pensionskasse das Recht des Beschäftigten, nach einer festgelegten Zeit einen Anspruch aus den einbezahlten Beträgen des Arbeitgebers zu erwerben. Die selbst geleisteten Zahlungen eines Arbeitnehmers müssen nach der Pensionsfonds-Richtlinie der EU auf jeden Fall angerechnet werden (employees are always fully vested in their own contributions). – Siehe Anwartschaftszeit, Pensionskasse.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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