Rating, externes (external rating)
Vorschrift einer Aufsichtsbehörde, wodurch Banken verpflichtet werden, die Schuldnerbonität (borrowers’ creditworthiness, credit ranking of the debtors) durch eine unabhängige Rating-Agentur – also nicht bankintern – einschätzen zu lassen. Hierbei entsteht die Notwendigkeit, auch die Rating-Agenturen einer internationalen Aufsicht zu unterstellen. Denn dass praktisch drei Firmen und ihre paar Dutzend Analysten die Steuerung von Hunderten von Milliarden EUR übernehmen, wirft vielerlei Fragen auf. – Siehe Bonitätsklasse, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating-Agentur, Risikomanagement. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 21 (zu den fünf Kriterien, die eine Rating-Agentur erfüllen muss), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2009, S. 65 (Methodik von Ratingmodellen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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