Rampe (ramp)

Im Jargon der Finanzsprache ein Vorgehen, bei dem eine angepeilte Erhöhung von Gebühren nicht auf einmal vorgenommen wird. Vielmehr geht man den Weg über mehrere, zeitlich gestreckte, von dem Kunden kaum oder gar nicht wahrgenommene Stufen (Kleckerbeträge; peanuts: trivial amounts of money). So wird dann eine beschlossene Erhöhung um beispielsweise eine GE in fünf oder gar zehn kleinen Schritten durchgesetzt (a projected change in rates with small, equal, incremental changes in each time period over a series of time periods until the full amount of the projected change is achieved). Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind solche sehr kleine Erhöhungen auch kein Thema in den Medien. Demgegenüber erregt eine einmalige Gebührenerhöhung allgemeine Aufmerksamkeit und rückt – zum Schaden für das Image der Bank – selbst in die Schlagzeilen angesehener Printmedien vor. – Siehe Abschlussgebühr, All-in-Fee, Aufhebungsentgelt, Bankgebühren, Bankenschelte, Courtage, Grundpreis, Courtage, Entgelt, Festgebühr, Köderangebot, Kontogebühr, Margendeckung, Reizschwelle, Vergütung, VorfälligkeitsEntschädigung, Überziehungsentgelt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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