Protektionismus (protectionism)
Alle Massnahmen eines Staates, die auf eine Lenkung der Aussenhandels zielen; in der Regel mit der Absicht, – einzelnen Wirtschaftszweigen einen Schutz vor ausländischer Konkurrenz (protection from foreign competition) zu verschaffen oder – eine ausgewogene Zahlungsbilanz zu erreichen. – Siehe Achtzehnhundertneunzehn-Krise, Prohibitivsystem, Ring fencing, Ungleichgewichte, weltweite. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2009, S. 17 ff. (Risiken des Protektionismus; Literaturhinweise), Monatsbericht der EZB vom August 2010, S. 101 ff. (ausführliche Darstellung zum Handel im Eurogebiet), S. 113 f. (verdeckte Formen des Protektionismus; Literaturhinweise), Monatsbericht der EZB vom Juli 2013, S. 95 ff. (schleichender Protektionismus weltweit; viele Übersichten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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