Prolongation auch Prorogation (prolongation, rollover, extension)
Allgemein die zeitliche Ausdehnung eines bestehenden Schuldverhältnisses, und im besonderen die Verlängerung einer Fälligkeit, also ein Zahlungsaufschub (extension of payment time), in älteren Dokumenten auch Remise und Remiss genannt. – In der älteren Finanzsprache im besonderen auch der Ersatz eines fälligen Wechsels durch Ausstellen eines neuen Wechsels mit hinausgeschobenem Verfalltermin. – Siehe Atermoiement.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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