Palliengeld (pallium due)
Eine wohl bereits im 8. Jht. eingeführte und an den Papst zu zahlende Abgabe für erkorene Erzbischöfe, um die Amtsbestätigung durch Überreichen des Palliums (geweihte Schärpe als Amtszeichen des Erzbischofs; bei seinem Tode wird es ihm mit ins Grab gegeben; pallium: vestment consisting of a band encircling the shoulders with two lappets hanging in front and back) zu erlangen. – Siehe Ablassgeld, Abtrag, Annaten, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Seminargeld, Umlage.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
