Namensidentität ([firm’s] name identity)

Gemäss europäischem Gemeinschaftsrecht und aufsichtlicher Übereinkunft können – ungeachtet allfälliger Vorschriften über die Verwendung der Worte “Bank”, “Sparkasse” oder anderer Bankbezeichnungen – Kreditinstitute für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Gebiet der EU gesamthaft denselben Namen verwenden wie in ihrem Sitzland. Besteht die Gefahr einer Verwechslung, so können die Aufnahmeländer der Klarheit wegen einen erläuternden Zusatz (explanatory particulars) zu der Bezeichnung vorschreiben. – Siehe Goodwill, Markteintrittskosten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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