Namensidentität ([firm’s] name identity)

Auch in: EN FR

Gemäss europäischem Gemeinschaftsrecht und aufsichtlicher Übereinkunft können – ungeachtet allfälliger Vorschriften über die Verwendung der Worte “Bank”, “Sparkasse” oder anderer Bankbezeichnungen – Kreditinstitute für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Gebiet der EU gesamthaft denselben Namen verwenden wie in ihrem Sitzland. Besteht die Gefahr einer Verwechslung, so können die Aufnahmeländer der Klarheit wegen einen erläuternden Zusatz (explanatory particulars) zu der Bezeichnung vorschreiben. – Siehe Goodwill, Markteintrittskosten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Namensidentität ([firm’s] name identity)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/namensidentitat-firms-name-identity/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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