Namenspapier (registered security)

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Urkunde, die für die Übertragung des verurkundeten Rechts unentbehrlich ist. Dazu gehören – die Rektapapiere (instruments not to order:
Namenspapiere im engeren Sinne); diese lauten grundsätzlich auf eine bestimmte, in dem Papier mit Namen bezeichnete Person und können bloss durch Abtretung und Übergabe oder durch Erbgang übertragen werden und – Orderpapiere (instruments to oder), die auf eine bestimmte Person oder an deren Order lauten; sie werden durch Indossament übertragen. – Siehe Aktie, Manzipation, Übertragungsurkunde.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Namenspapier (registered security)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/namenspapier-registered-security/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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