Lotterie (lottery)
Eine besondere Art des Glücksspiels (gambling game). Der hauptsächliche Unterschied zum Glücksspiel i. S. von § 284 StGB liegt darin, dass die Lotterie das Vorliegen eines Spielplans voraussetzt. Dieser wird regelmässig vom Veranstalter vorgegeben. Der Spielplan regelt den Spielbetrieb im Allgemeinen und gibt die TeilnahmeBedingungen an. – Eine Sportwette (sport bet) ist keine Lotterie, da der Spieler seinen Einsatz selber bestimmen kann. Zusätzlich ist die Gewinnquote zwischen Wetter und Buchmacher für jede Spielpaarung individuell; sie wird jedes Mal neu festgelegt. – Von der Lotterie ist die Ausspielung (Tombola) zu unterscheiden, bei der ein Gewinn nicht in Geld, sondern in Gegenständen geschieht. Soweit diese in einer geschlossenes Gesellschaft (etwa: Pfarrfest, Betriebsjubiläum) stattfindet, so ist eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich. Sonst bedarf jede Form des öffentlichen Glückspiel-Betriebs der behördlichen Genehmigung. Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung unterliegen GlückspielUnternehmen jedoch nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wiewohl in diesem Bereich beträchtliche Summen bewegt werden und der Markt ziemlich unübersichtlich geworden ist. – Siehe Finanzwetten, Losanleihe, Wettbüro.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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