Konzernumlage (group allocation, concern apportionment, group charges)

Nach bestimmtem Schlüssel berechnete Zahlungen eines konzernabhängigen Unternehmens an die Konzernzentrale (corporate head office, central management) als Entgelt für – die Mitgliedschaft im Konzern sowie für – die Dienstleistungen – wie Rechtsberatung, Patentverwaltung, Finanzierungshilfen, Bereitstellung von IT-Systemen, Planung und Vorbereitung des Eintritts in Auslandsmärkte – der Konzernleitung an die jeweiligen Konzernfirmen. – Siehe Annaten, Konzernabschlag, Konzernbank, Octopus, Palliengelder.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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