Kompensation (compensation, sett-off; balancing)

Die Glattstellung gegenseitiger Forderungen in Geld auf dem Wege einer Verrechnung; der Ausgleich einer Schuld durch eine entsprechende Gegenforderung (counter claim, cross claim). – Geschieht dies nur zwischen Banken, so spricht man allgemein von Clearing, im Falle von Unternehmen oft von Netting. – Bei Wertpapieraufträgen die Erledigung von Käufen und Verkäufen auf Rechnung eines Kunden ohne Dazwischenschaltung der Börse. In Deutschland haben sich die Banken freiwillig verpflichtet, sämtliche Aufträge über die Börse auszuführen. – Der Austausch Ware gegen Ware auf der Ebene von Unternehmen oder Staaten – wie etwa im ehemaligen Ostblock -, auch Barat(t)-Geschäft genannt und dort üblich, wo das Geld seine Funktion als Zwischentauschmittel nicht erfüllen kann. Freilich müssen sich auch hier die Tauschpartner – was häufig übersehen wird – in jedem Fall auf einen gemeinsamen Wertmesser einigen; im einstigen Verbund der Ostblock-Staaten waren dies in der Regel die Weltmarktpreise in USD. – In Mangel- und Planwirtschaften der – verbotene und strafbare – Tausch knapper, allgemein begehrter Güter gegen andere Dinge
(Waren oder Dienstleistungen). – Siehe Abmachung,
schlag, Baratgeschäft, Bettkantenwährung, Clearing, Erfüllung, Geldabschaffung, Gutschein, Netting, Tausch-Gutschein, Warengeld, Zahlung, Zigarettenwährung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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