Kick Back (so auch im Deutschen gesagt)

Besondere Art der Spesenreiterei. Ein Finanzdienstleister beauftragt einen (unredlichen) Makler (in der Regel mit Sitz im Ausland) mit der Erledigung des Auftrags eines Kunden. Der Beauftragte stellt stark überhöhte Gebühren in Rechnung und gibt dem Finanzdienstleister einen Teil davon ab. – Hat in Deutschland ein Finanzdienstleister mit einem Makler einen solchen Weiterleitungsvertrag abgeschlossen, so muss er das dem Kunden zuvor deutlich bekanntgeben; vgl. § 31 WpHG. – Siehe Kapitalmarkt, grauer, Klientenüberweisung, Offshore Finanzplätze, Racheengel, Schlangenhandel, Spesenreiterei.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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