Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung, KARBV (German capital investment accounting and valuation regulation)

Im Jahr 2013 in Kraft getretene Rechtsverordnung. Sie enthält Vorschriften, welche einzelne Angaben die Jahresberichte von Investmentvermögen enthalten müssen und wie Vermögensgegenstände zu bewerten sind. Vorgegeben ist auch, dass deutlich Erläuterungen zu veröffentlichen sind, die sich auf die Art und Weise der vorgenommenen Rechnungslegung, zum Risikoprofil zur Liquiditätsplanung und zu anderen Posten beziehen. – Siehe Kapitalanlagegesetzbuch, Overkill, regulatorischer, Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 163 (Vorstellung der KARBV).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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