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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Kants kategorischer Imperativ

Diese viel gelobte Verhaltensregel in ihrer höchlichen Gefährlichkeit klar
aufgezeigt im nachtodlichen belehrenden Gespräch mit dem
hochgelehrten, lebenserfahrenen und bis anhin unvergessenen Herrn

Johann Heinrich Jung-Stilling (1740-1817),
der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor,
seit 1785 Kurpfälzischer, durch Rechtsübergang ab 1803 Badischer Hofrat,

lebzeitig bis 1803 Professor für ökonomische Wissenschaften und Lehrbeauftragter für operative Augenheilkunde an der Universität Marburg (Lahn), davor bis 1787 Professor für angewandte Ökonomik – mit Einschluss der Vieharzneikunde – an der Universität Heidelberg und seit 1778 mit gleicher Bestellung an der Kameral Hohen Schule zu Kaiserslautern,

ehedem Gründungsmitglied der Geschlossenen Lesegesellschaft zu Elberfeld, dortselbst seit 1772 auch praktischer Arzt, Geburtshelfer und seit 1775 öffentlich bestellter Brunnenarzt sowie Dozent in Physiologie; der Kurpfälzischen Ökonomischen Gesellschaft in Heidelberg, der Kurfürstlichen Deutschen Gesellschaft in Mannheim, der Gesellschaft des Ackerbaues und der Künste in Kassel, der Leipziger ökonomischen Sozietät sowie auch bis zum Verbot der Geheimgesellschaften im kurpfälzisch-bayrischen Herrschaftsgebiet durch Erlass vom 22. Juni 1784 aus München der erlauchten
Loge “Karl August zu den drei flammenden Herzen” in Kaiserslautern Mitglied.

Nach dem Gespräch dank geneigter englischer Gunst in paarig gereimten Jamben sorgsam aufgeschrieben, mit hülfreichen Anmerkungen versehen, sodann gemeinen Nutzens zu Gut ins World Wide Net gestellt, alle Leser dabei beständiger gÖttlicher Verwahrung und getreuer englischen Hülfe wärmstens empfehlend
von
Christlieb Himmelfroh
zu Salen, Grafschaft Leisenburg*

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Markus-Gilde, Siegen

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Copyright-Inhabers.

mailto: info@jung-stilling-gesellschaft.de

Jung-Stilling zeigt die Gefährlichkeit der Kant’schen Doktrin auf

Es war sehr warm, die Sonne schien,
Als ich im Mai schritt durch Berlin.
So strebte ich ein Café an,
In dem man etwas rasten kann.

Just hatte ich ein Eis bestellt,
Als sich zwei Herrn mir zugesellt.
Ich blickte ihnen ins Gesicht,
Beleuchtet schräg vom Sonnenlicht.
Es war kein Zweifel, wen ich sah:
Jung-Stilling1 und Geist Siona!2

“Herr Hofrat Jung! Herr Siona!
Sie zeigen zu Berlin sich da?
Ich nehme an, dass haben sie
Zu tun bei Stillings-Freunden3 hie?” —

“Wir sind”, nahm Siona das Wort,
“Gekommen drum von fernem Ort,
Dass Hofrat Jung setzt euch in Stand
Zu sehn, was lehrte Falsches Kant4
Mit seinem ethischen Prinzip,
Das euch, Herr Christlieb, scheint so lieb.” —

“So ist es”, fiel nun Stilling ein,
“Ich will euch darin Lehrer sein.

(I) Zunächst ein Wort zu den Begriffen,
Um Missverständnis zu umschiffen.

(1) Gesetz nennt Kant `Imperativ´:
Es präge ein sich dies euch tief!

(2) Sodann nennt `hypothetisch´ man,
Was nur bedingt sich schliesset an.
Es sind dies Sätze stets mit `wenn´;
Als Beispiel ich euch hierzu nenn’:
`Wenn jemand alt nicht darben soll,
Muss sparen er ein Fässchen voll’.

(3) Dawider nun die Regeln stehen,
Die sich als unbedingt verstehen.
Sie nennt man `kategorisch´ auch:
Ein Wort, heut selten in Gebrauch.
Als Beispiel hier lasst nennen mich,
Dass alle Körper dehnen sich.
Lest mehr dazu in jenem Werk,
Das schrieb sehr deutlich mein Freund Merk.5

(II) Das oberste Moral-Prinzip
Als `kategorisch´ Kant beschrieb.
Er nennt `Imperativ´ es weiter:
Als jeden Handelns Wegbereiter.

(1) Es sind nach Kant so alle Regeln,
Die sittliches Verhalten pegeln,
Gesetze, die ganz unbedingt:
Drum jedes Handeln pflichtig zwingt.

(2) Wo immer heisst es, dass man soll,
Muss tun man dies stets einsichtsvoll;
Weil hier ein Grundsatz ist befindlich,
Der jedem allgemein verbindlich.
Gleich wie die Denkgesetze gelten
Für des Verstandes weite Welten,6
So haben unbedingte Kraft
Die Sittenregeln dauerhaft.” —

“Das finde ich, Herr Hofrat, gut!
Wenn jeder pflichtgemäss das tut,
Was Sittenregeln ihm gebieten,
Wird bald ein Paradies hienieden.” —

(III) “Mitnichten habt ihr darin Recht!
Im Gegenteil: mir dünkt es schlecht.

(1) Wenn Kant sagt, dass man achten muss
Das Sollnsgesetz nur aus dem Schluss,
Weil es gegeben, kategorisch,
Wird Pflicht zum Handeln diktatorisch.

(2) Denn Kant hält es für unmoralisch,
Wenn jemand Furcht hat infernalisch
Und hält nur drum die Regeln ein.
Auch kann moralisch es nicht sein,
Wenn einer richtet Handeln aus,
Weil er in GOttes Welt zuhaus.
Kant nennt dies `Heteronomie´:
Beweggrund, der moralisch nie!

(3) Ein Tun bloss des Gesetzes wegen
Steht alles Handeln drum entgegen,
Das ganz sich andrem Willen fügt:
Kant dies als unmoralisch rügt!
Denn jeder Mensch sei autonom:
Er sei sich selbst Gesetz allschon.

(IV) Doch werdet, Christlieb, ihr verstehen,
Dass Kant hat dies ganz falsch gesehen.

(1) Der Mensch gibt nämlich sich mitnichten
Gesetze, die sein Handeln richten;
Genau so wenig wie beim Denken
Er selbst sich kann Gesetze schenken.
In beiden Fällen ist es klar,
Dass man erkennt, wie offenbar
Sind Regeln schon hineingelegt,
Die als verbindlich man dann pflegt.

(2) Dass Handeln, das geschieht aus Liebe,
Entgegen dem Moral-Prinzipe
Wie Kant versteht es und auch lehrt,
Beweist, wie dieses arg verkehrt!
Als Vater musst’ ich oft verzichten,
Mein Handeln nach den Kindern richten,
Weil deren Wohl – auch das der Frau –
Als Ziel stand mir in Liebes-Schau.

(3) Für Menschen, die um GOttes Willen
Und andrer Menschen Not zu stillen
Verlassen alles und ertragen
Beschwerden, ohne je zu klagen,
Hat Kant ein Achselzucken nur:
Für ihn sind sie auf falscher Spur!

(4) Wenn Paulus tröstet sich in Plagen,
Dass einstens er dafür darf tragen
Die Krone der Gerechtigkeit,7
Ihn Kant darob vermaledeit:
Gesinnung käme hier zu Tage,
Die schimpflich sei ganz ohne Frage!

(5) Noch eines lasst erklären mich,
Das zeigt, wie sehr Kant irrte sich.
Es kennt ja seine Lehre nur
Ein Tun, das pflichtig von Natur
Und deshalb gut ist bloss allein:
Es kann nichts andres sittlich sein.

Doch gibt es sicher auch ein Tun,
Das nicht muss nur auf Pflicht beruhn.
Es ist dies frei gewähltes Handeln:
Die ganze Welt kann es verwandeln!

Dass vielen schrieb ich einen Brief,
Gebot mir kein `Imperativ´,
Der `kategorisch´ Vorschrift ist:
Ich tat’s freiwillig, wie ihr wisst!

Auch den hat kein Gebot gezwungen,
Der in das Wasser ist gesprungen,
Um einen Menschen noch zu retten,
Den sonst geschluckt die Tiefen hätten.
Sein Handeln, das ja nimmer Pflicht,
Für Kant moralisch sein kann nicht.

(6) Der Mensch ist nicht sich selbst zum Zweck!
Es leugnet Kant, stolz, dreist und keck,
Dass Menschen GOttes Kinder sind
Und jedes Handeln Sinn gewinnt
Aus dem, ob es entsprechend ist
Dem Mass, mit dem G O t t peilt und misst.

Ob drum ein Handeln gut, ob schlecht,
Kann daran man erkennen recht,
Dass GOttes Willen es entspricht –
Nicht dass gemäss es einer `Pflicht’!

(7) Auch liegt ausschliesslich die Sanktion
Bei Übertretung (auch der Lohn,
Wenn jemand sittlich sich verhält)
In GOtt, und nicht in dieser Welt!

(8) Was Ursprung der Verpflichtung sei,
Das bleibt bei Kant genau so frei,
Wie jene Frage nach der Kraft,
Die Antrieb zum Befolgen schafft
Der Regeln, die des Handelns Norm
In der von Kant gelehrten Form.
Denn oft ja Wille widerspricht
Dem Heischen unbedingter `Pflicht´!

Dass Leute ihren Willen zwingen,
Mag dann nur dauerhaft gelingen,
Wenn GOtt hier seine Gnade schenkt:
Die unfügsamen Willen lenkt.”

Als Stilling eben dieses sagte,
Trat zu der Kellner und mich fragte,
Ob denn noch hätte Wünsche ich?
Er stand dabei an meinem Tisch
Genau vor Stilling, den er nicht
Bemerkte, da doch Sonnenlicht!

Ich zahlte und wollt’ weiter fragen
Noch Stilling, was mir lag im Magen
An manchem, das er eben lehrte:
Doch dieser sich von dannen kehrte!
Allein sein Engel Siona
Sass noch an meinem Tische da.

Er reichte mir ein Blatt Papier.
“Ihr findet das geschrieben hier,
Was euch Ohephiah9 gesagt.
Ich will, dass ihr es übertragt
In dieser Folge gleich in Reim,
Wenn kommt ihr heute Abend heim.”

Kaum dass das Blatt er reichte dar,
Der Engel schon verschwunden war.
Ich tat, was mir Siona hiess:
Hier findet man in Versen dies.

Das Reimen wollte kaum gelingen;
Ich musste in den Engel dringen,
Dass er mir dazu stehe bei:
Er half, wofür gedankt ihm sei!

Doch falls sich zeigen Mängel da,
So schelte man nicht Siona.
Man puffe den mit Schmäh und Hieb,
Der diese Verse niederschrieb.
Er ist gewohnt, zu stecken ein
Auch harten Stoss und spitze Pein.

Jedoch muss zeihen selbst er sich,
Verteilt zu haben manchen Stich,
Der andre Menschen arg verletzt:
In Furcht und Trübsal sie versetzt.

Ach ja! Es tut ihm bitter leid,
Dass er so häufig war bereit,
Sein Herz zu öffnen Hass und Häme!
Man glaube ihm, dass er sich schäme,
Wenn die Kolonne eilt heran,
Der Leid durch ihn ward angetan
Am jüngsten Tag im Endgericht:
Er hofft, das Einer für ihn spricht.

 

 

Erläuterungen, Anmerkungen und Quellen

* Grafschaft Leisenburg = bei Jung-Stilling das ehemalige Fürstentum Nassau-Siegen (mit der Hauptstadt Siegen); –  durch Erbfolge ab 1743 Teil der Nassau-Oranischen Lande (mit Regierungssitz in Dillenburg, heute Stadt im Bundesland Hessen); –  im Zuge der territorialen Neuordnung Deutschlands durch den Wiener Kongress ab 1815 Bezirk in der preussischen Provinz Westfalen (mit der Provinzhauptstadt Münster); –  nach dem Zweiten Weltkrieg von 1946 an bis heute Bestandteil im Kreis Siegen-Wittgenstein des Regierungsbezirks Arnsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland (mit der Landeshauptstadt Düsseldorf). – Über 70 Prozent der Kreisfläche sind Wälder; Siegen-Wittgenstein steht damit an der Spitze der Bewaldungsdichte in Deutschland.

Salen = bei Jung-Stilling die ehemalige fürstliche Residenzstadt Siegen, heute Universitätsstadt mit etwa 110 000 Bewohnern, am Oberlauf der Sieg (dort 240 Meter über dem Meeresspiegel) gelegen. Die Sieg ist ein 155,2 Kilometer langer, rechter Nebenfluss des Rheins. – Die nächst grösseren Städte von Siegen sind, in der Luftlinie gemessen, im Norden Hagen (83 Kilometer), im Südosten Frankfurt am Main (125 Kilometer), im Südwesten Koblenz (105 Kilometer) und im Westen Köln (93 Kilometer).

Siehe Karl Friedrich Schenck: Statistik des vormaligen Fürstenthums Siegen. Siegen (Vorländer) 1820, Reprint Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1981 sowie Theodor Kraus: Das Siegerland. Ein Industriegebiet im Rheinischen Schiefergebirge, 2. Aufl. Bad Godesberg (Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung) 1969 (Standardwerk mit vielen Karten, Übersichten und Rückblenden auf den Entwicklungsverlauf; leider auch in der Zweitauflage ohne Register).

Im wirtschaftsgeschichtlich bemerkenswerten Siegerland ist der hochintelligente und vielseitig begabte Jung-Stilling (siehe Anmerkung 1) geboren, herangewachsen und hat auch seine ersten beruflichen Erfahrungen als Köhlergehilfe, Schneider, Knopfmacher, Vermessungs-Assistent, Landarbeiter, Dorfschulmeister und Privatlehrer gesammelt.

1 Hofrat Professor Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817), der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor. – Siehe zum Wiedereintritt Verstorbener in diese Welt Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde, in einer Natur= Vernunft= und Bibelmäsigen (so!) Beantwortung der Frage: Was von Ahnungen, Gesichten und Geistererscheinungen geglaubt und nicht geglaubt werden müße (so, also mit Eszett). Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1808 (Reprint Leipzig [Zentralantiquariat der DDR] 1987), S. 220 ff.

Jung-Stilling erhielt als Professor für ökonomische Wissenschaften an der Universität Heidelberg durch Erlass seines Landesherren, des Kurfürsten Karl Theodor von Pfalz-Bayern (ihm hatte er auch seine medizinische Doktorarbeit gewidmet und auch persönlich im Frühjahr 1772 bei Hofe zu Mannheim überreicht), datiert vom 31. März 1785 die Ernennung zum “Kurpfälzischen Hofrat”.

Das mit dem Hofrats-Titel verbundene gesellschaftliche Ansehen war zu jener Zeit beträchtlich. Es gewährte dem Träger manche Bevorzugungen, so auch (was Jung-Stilling als reisenden Augenarzt ganz besonders zum Vorteil gereichte) an Wegschranken, Posten, Schildwachen, Stadttoren, Fähren, Übergängen, Brücken sowie an den seinerzeit auch innerlands zahlreichen Schlagbäumen vor den Post-, Maut- und Grenzstationen.

Der Friedensvertrag von Campo Formio (7 km südwestlich von Udine in Venetien) vom 17. Oktober 1797 zwischen Napoléon und Kaiser Franz II., bestimmte in Artikel 20 den Rhein als die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland. Dies wurde im Frieden von Lunéville (südöstlich von Nanzig [französisch: Nancy] gelegen; ehemalige Residenz der Herzöge von Lothringen) am 9. Februar 1801 bestätigt.

In Artikel 6 heisst es genauer: “S. M. l’Empereur et Roi, tant en Son nom qu’en celui de l’Empire Germanique, consent à ce que la République française possède désormais (= von nun an) en toute souveraineté et propriété, les pays et domaines situés à la rive gauche du Rhin, … le Thalweg (= die Fahrrinne für die Schiffart) du Rhin soit désormais la limite entre la République française et l’Empire Germanique, savoir (= und zwar) depuis l’endroit (= von der Stelle an) où le Rhin quitte le territoire helvétique, jusqu’à celui où il entre dans le territoire batave.”

Eine ausserordentliche Reichsdeputation, eingesetzt am 7. November 1801, beriet daraufhin in Regensburg (seit 1663 der Sitz des Immerwährenden Reichstags) über die Entschädigung an deutsche Fürsten, die (links der neuen Staatsgrenze zu Frankreich gelegene) Gebiete an Frankreich abtreten mussten.

Durch besondere günstige Umstände (verwandtschaftliche Beziehungen mit Frankreich traten hinzu: sein Enkel und Thronfolger Karl [1786/1811–1818] heiratete am 7./8. April 1806 zu Paris Stéphanie de Beauharnais [1789–1860], die 17jährige Adoptivtochter von Napoléon Bonaparte) vergrösserte Karl Friedrich von Baden (1728/1746–1811) bei dieser Gelegenheit sein Gebiet um mehr das Vierfache; die Bevölkerung stieg von ungefähr 175 000 auf fast 1 Million Bewohner. Die pfälzische Kurwürde ging auf ihn über; Karl Friedrich wurde damit 1803 vom Markgrafen zum Kurfürsten erhoben. – Wenig später rückte er durch den Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 nach Artikel 5 gar zum Grossherzog mit dem Titel “Königliche Hoheit” auf.

Mit dem in Folge dessen stattgefundenen Übergang der rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz (so auch der alten Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg, der [seit 1720] neuen Residenzstadt Mannheim [mit dem grössten Barockschloss in Deutschland] und der Sommerresidenz Schwetzingen [mit dem kurfürstlichen Lustschloss samt 76 Hektar grossen Schlossgarten, Moschee, Badehaus und Theater]) an das Haus Baden durch den Regensburger Reichsdeputationsschluss vom 25. Februar 1803 wurde gemäss § 59, Abs. 1 (“Unabgekürzter lebenslänglicher Fortgenuss des bisherigen Rangs”) der “kurpfälzische” Hofrat DE JURE PUBLICO automatisch nunmehr zum “badischen” Hofrat.

Zu Beginn des Jahres 1808 wird Jung-Stilling als Berater des Grossherzogs Karl Friedrich von Baden (“ohne mein Suchen”, wie er selbst betont) zum “Geheimen Hofrat in Geistlichen Sachen” ernannt.

Beim Eintritt von Jung-Stilling in den Himmel kommt ihm Karl Friedrich von Baden freudig entgegen und heisst ihn in der Seligkeit als Bruder herzlich willkommen. – Siehe hierzu und überhaupt zum Übergang von Jung-Stilling in das Jenseits des näheren (unbekannte Verfasserin): Sieg des Getreuen. Eine Blüthe hingeweht auf das ferne Grab meines unvergesslichen väterlichen Freundes Jung=Stilling. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1820, S. 27.

Jung-Stilling stand nach seinem frei gewählten Abschied von der Universität Marburg ab 1803 im Dienst des Hauses Baden; er wollte sich in seiner letzten Lebensperiode nur noch der religiösen Schriftstellerei und der Bedienung der Augenkranken widmen. Karl Friedrich von Baden besoldete ihn zu diesem Zwecke Ein Ruhegehalt von der Universität Marburg, wo er zwischen 1787 und 1803 mit grossem Erfolg lehrte bzw. von der Regierung in Kassel als Besoldungsstelle, erhielt Jung-Stilling nicht.

Siehe hierzu Gerhard Schwinge: Jung-Stilling am Hofe Karl Friedrichs in Karlsruhe, in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins, Bd. 135 (1987), S. 183 ff., Gerhard Schwinge: Jung-Stilling als Erbauungsschriftsteller der Erweckung. Eine literatur- und frömmigkeitsgeschichtliche Untersuchung seiner periodischen Schriften 1795-1816 und ihres Umfelds. Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht) 1994, S. 219 ff. (Arbeiten zur Geschichte des Pietismus, Bd. 32) sowie zum Verhältnis zwischen beiden Persönlichkeiten (nämlich Karl Friedrich von Baden und Jung-Stilling) auch Max Geiger: Aufklärung und Erweckung. Beiträge zur Erforschung Johann Heinrich Jung-Stillings und der Erweckungstheologie. Zürich (EVZ-Verlag) 1963, S. 237 ff. (Basler Studien zur Historischen und Systematischen Theologie, Bd. 1).

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Karl Friedrich (1728/1746-1811) galt in Karlsruhe gleichsam als Heiliger. Nachdem gelegentlich eines Trauergottesdienstes am 1. Juli 1811 der hochgelehrte katholische Stadtpfarrer und (seit 1805) Grossherzoglich Badische Geistliche Rat Dr. Thaddäus Anton Dereser (1757-1827) nicht in den übertriebenen Lobgesang für den Verstorbenen einstimmen wollte, sondern am Rande einer Predigt die teilweise rohe und schamlose Ausplünderung der katholischen Einrichtungen unter seiner Herrschaft beiläufig ansprach, musste er Karlsruhe unverzüglich verlassen.

Siehe zur Person von Dereser kurz die Broschüre von Joseph Gass: Der Exeget Dereser. Eine geschichtliche Studie. Strassburg (Le Roux) 1915 (mit einem Portrait von Dereser) sowie Franz Xaver Münch: Der äußere Lebensgang des Aufklärungstheologen Thaddäus Anton Dereser. Bonn (Dissertation der Katholisch-Theologischen Fakultät) 1929 (auszugsweise im Druck).

Siehe zu den unterdrückenden obrigkeitlichen Massnahmen gegen die katholische Kirche unter der Regierungsgewalt der badischen Grossherzöge näherhin (Franz Joseph Mone [1796-1871]): Die katholischen Zustände in Baden, 2 Bde. Mit urkundlichen Beilagen. Regensburg (Manz) 1841/1843 sowie Carl Bader: Die katholische Kirche im Großherzogthum Baden. Freiburg (Herder) 1860. – Sehr einseitig und unsachlich zur Predigt von Dereser auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen, Basel (Brunnen) 2002, S. 485.

Als Beispiel der bei Hofe zu Karlsruhe genehmen Trauerreden katholischer Geistlicher seien erwähnt –  Bernhard Boll: Trauerrede bey der kirchlichen Todten-Feyer seiner königlichen Hoheit Karl Friedrichs, Großherzogs zu Baden, Herzogs zu Zähringen, gehalten in der Haupt- und Münsterpfarrkirche zu Freyburg den 1. July 1811. Freiburg (Wagner) 1811 (der Zisterzienser und Münsterpfarrer zu Freiburg Bernhard Boll (1756-1836) wurde 1827 erster Erzbischof von Freiburg); –  [Gerhard Anton Holdermann]: Beschreibung der am 30ten Juny und 1ten July 1811 zu Ratsatt Statt gehabten Trauer-Feyerlichkeit nach dem Hintritte unsers (so!) höchstseligen Großherzogs Carl Friedrich von Baden. Rastatt (Sprinzing) 1811. Holdermann (1772–1843) war katholischer Pfarrer zunächst in Heidelberg und bis 1829 in Rastatt.

Als elektronische Ressource im Rahmen der “Freiburger historischen Bestände–digitalisiert” ist einsehbar –  die in lateinischer Sprache vorgetragene, an Lobpreisungen überladen-theatralische Rede von Johann Kaspar Adam Ruef (1748-1825): JUSTA FUNEBRIA SERENISSIMO DUM VIVERET AC CELSISSIMO PRINCIPI DIVO CAROLO FRIDERICO MAGNO DUCI BADARUM … DIE 22 JULII 1811 IN TEMPLO ACADEMICO PIISSIMA ET GRATISSIMA MENTE PERSOLVENDA INDICIT JOANNES CASPARUS RUEF. Freiburg (Herder) 1811. – Ruef war Professor des katholischen Kirchenrechts an der Universität Freiburg, Oberbibliothekar und (wie Jung-Stilling seit 1806) Grossherzoglich Badischer Geheimer Hofrat. Gleichsam als Heiligen sehen den Verstorbenen –  Aloys Wilhelm Schreiber: Lebensbeschreibung Karl Friedrichs Großherzog von Baden, 1728–1811. Heidelberg (Engelmann) 1811 (Schreiber [1761–1841]) war seit 1805 Professor für Ästhetik in Heidelberg und ab 1813 bis zu seiner Pensionierung Hofgeschichtsschreiber in Karlsruhe)

Vgl. auch –  Gedächtnißreden bey dem Tode Sr. K. Hoheit des Großherzogs Carl Friedrich von Baden. Gehalten von den Pfarrern der drey christlichen Confessionen zu Mannheim. Mannheim (Schwan) 1811 (Brochure), in der sich der reformierte, lutherische und katholische Geistliche an Lob auf den verstorbenen Karl Friedrich offenkundig überbieten.

Geradezu bescheiden wirken demgegenüber andere Predigten, wie etwa –  [Christian Emanuel Hauber]: Kurze Abschilderung Sr. Königlichen Hoheit Carl Friedrichs Grosherzogs (so!) von Baden. Karlsruhe (Macklot) 1811 (Brochure); –  Theodor Friedrich Volz: Gedächtnißpredigt auf den Höchstseeligen Großherzog von Baden Karl Friedrich, gehalten den 30. Junius 1811 in der Stadtkirche zu Karlsruhe. Karlsruhe (Müller) 1811 (Brochure). Volz [1759-1813]), in Jena 1778 bereits promoviert, bemüht sich erkennbar um die im Rahmen des Anlasses mögliche Sachlichkeit.

Aufgebläht, schwulstig und völlig kritiklos sind auch viele der zahlreichen Zentariums-Reden auf Karl Friedrich von Baden, wie –  Karl Joseph Beck: Rede bei der akademischen Feier des hundertsten Geburtsfestes des Hochseligen Großherzogs Karl Friedrich zu Baden … Gehalten von dem derzeitigen Prorector der Albert-Ludwigs-Hochschule. Freiburg im Breisgau (Wagner) 1828. Karl Joseph Beck (1794-1838) war Mediziner und Stifter des “Corps Rhenania” in Freiburg.

Überspannt auch –  Friedrich Junker: Lobrede auf Carl Friedrich, ersten Großherzog von Baden. bei der Säcularfeier der Geburt des unvergleichlichen Fürsten den 22. November 1828 gesprochen in Mannheim / Mannheim (Schwan & Götz) 1829 (Brochure); Junker hatte sich als Interpret des Philosophen Epiktet sowie als Schriftausleger einen Namen gemacht.

Geradezu als Heiligen stellt den badischen Herrscher dar –  Karl Wilhelm Ludwig Freiherr Drais von Sauerbronn: Gemälde über Karl Friedrich den Markgrafen, Kurfürsten und Großherzog von Baden. Ein Beitrag zur Säkular-Feier der Geburt des unvergeßlichen Fürsten Mannheim (Schwan und Götz) 1828. – Drais (1761–1851] ist der Erfinder des Fahrrads (Laufrads, “Draisine”); sein Vater war badischer Oberhofrichter und Karl Friedrich von Baden sein Taufpate.

Weithin unkritisch gegenüber den augenfälligen Schattenseiten der Regierung von Karl Friedrich neuerdings auch Annette Borchardt-Wenzel: Karl Friedrich von Baden. Mensch und Legende. Gernsbach (Katz) 2006.

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Bei nachtodlichen Erscheinungen von Jung-Stilling wird dieser gewöhnlich mit “Herr Hofrat” (seltener mit “Herr Geheimrat”) angesprochen, auch von seinem Engel Siona.

Der Titel “Hofrat” ist gleichsam fester Bestandteil des Namens (ADJUNCTIO NOMINIS), wie etwa “Apostel Paulus”, “Kaiser Karl” oder “Prinz Eugen” zu verstehen, und nicht als ehrenvolle Benennung (TITULUS HONORIS).

“Stilling” ist ein individueller Beiname (APPELLATIO PROPRIA) und klingt zu vertraulich. – “Professor Jung” und “Doktor Jung” greift eine Stufe niedriger als “Hofrat Jung”; das heisst: der Titel “Hofrat” steht über der Amtsbezeichnung “Professor” oder dem akademischen Grad bzw. volkstümlich der Berufsbezeichnung (= Arzt) “Doktor”. “Ohephiah” ist der neue Name von Johann Heinrich Jung-Stilling im Jenseits; siehe Anm. 9.

2 Siona = Begleitengel von Johann Heinrich Jung-Stilling. Der Engel zeigte sich Jung-Stilling zu dessen Lebzeiten, entrückte ihn ins Jenseits und diktierte ihm auch in die Feder. Siehe Heinrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich, 7. Aufl. Bietigheim (Karl Rohm Verlag) 1999, S. 220 ff. (S. 279: “Siona hatte mir Lavaters Verklärung in die Feder diktiert.”) sowie Johann Heinrich Jung-Stilling: Chrysäon oder das goldene Zeitalter in vier Gesängen. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1818, Prolog (Siona begleitet Jung-Stilling in das Himmelreich) und passim.

Bei nachtodlichen Erscheinungen von Jung-Stilling während der letzen Zeit wurde Siona häufig in seiner Begleitung gesehen. Siehe zuletzt die Aufzählung bei Liebmunde Kirchentreu: Johann Heinrich Jung-Stilling und der Agnostizismus. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1999, S. 42 ff., bei <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling> kostenlos als Download-File abrufbar.

Der Name Siona bedeutet letztlich “die Himmlische”; siehe die genauere, weitläufige Erklärung dieses Namens bei Philipp Paul Merz: ONOMASTICON BIBLICUM SEU INDEX AC DICTIONARIUM HISTORICO–ETYMOLOCIUM, Bd. 2. Augsburg (Veith) 1738, S. 1161 ff. sowie bei Petrus Ravanellus: BIBLIOTHECA SACRA SEU THESAURUS SCRIPTURAE CANONICAE AMPLISSIMUS, Bd. 2. Genf (Chouët) 1650, S. 627 (hier auch einige seltenere übertragene Bedeutungen wie etwa “ORNAMENTUM TRACTUS” oder “GAUDIUM TOTIUS TERRAE” und “LOCUS PERFECTISSIMAE PULCHRITUDINIS”). Beide bis heute kaum übertroffene Werke erfuhren viele Nachdrucke und Übersetzungen.

Jung-Stilling fasst den Engel als weiblich auf. Er spricht Siona an als –  “unaussprechlich erhabene Tochter der Ewigkeit” (Szenen aus dem Geisterreich, S. 219), die ihn “immer ungesehen umschwebt” (ebenda, S. 271) –  “göttliche Freundin” (ebenda, S. 223) bzw. –  “göttliche Lehrerin” (ebenda, S. 228), dankt der –  “erhabenen Dolmetscherin” (ebenda, S. 241), die ihm – oft ungesehen –  als Engel “immer liebvoll zur Seite ist” (Johann Heinrich Jung-Stilling: Chrysäon oder das goldene Zeitalter in vier Gesängen. Nürnberg [Raw’sche Buchhandlung] 1818, 1. Gesang, Versabschnitt 3), –  den Gedankengang leitet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 282), aber –  auch vom Jenseits berichtet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 308) und

 Jung-Stilling, der im Chrysäon Selmar (wohl in Anlehnung an den Rufname Selma seiner zweiten Ehefrau Maria Salome) heisst, auf einer “Himmels-Leiter” zum Sehen führt (Chrysäon, Prolog, Versabschnitt 2; siehe auch Versabschnitt 8) sowie –  zu seiner verstorbenen Tochter Elisabeth (Lisette, 1786–1802) und zu deren Mutter (Jung-Stillings zweiter Ehefrau Maria Salome von St. George, 1760–1790) geleitet (Chrysäon, 4. Gesang, Versabschnitt 2 ff.),

 ihn aber auch von himmlischen Höhen “in müdes Weltgewühle” zurückbringt (Chrysäon, 3. Gesang, Versabschnitt 87).

Siehe zum Verständnis der Engel im religiösen Denken von Jung-Stilling auch Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. XX f., S. 30 ff. sowie Gotthold Untermschloß: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits. Johann Heinrich Jung-Stilling gibt Antwort. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 16 ff.

Vgl. zum Grundsätzlichen auch Paola Giovetti: Engel, die unsichtbaren Helfer der Menschen, 8. Aufl. Kreuzlingen, München (Hugendubel) 2003 sowie im Internet die Adresse <http://www.himmelsboten.de>

3 Stillings-Freund =  Gönner, Förderer, Liebhaber, Verehrer, Anhänger oder auch –  nur wohlwollender Leser der Schriften von Johann Heinrich Jung-Stilling. Der Begriff wird in diesem Sinn von Jung-Stilling selbst gebraucht. Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte. Vollständige Ausgabe, mit Anmerkungen hrsg. von Gustav Adolf Benrath, 3. Aufl. Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 1992, S. 213, S. 441, S. 513, S. 536, S. 566. – Auf der anderen Seite gibt es aber auch  “Stillings-Feinde”, siehe ebendort, S. 316.

4 Der deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724–1801). Siehe zum Verhältnis von Jung-Stilling zu Kant Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte (Anm. 3), S. 775 (Register, Stichwort “Kant”) sowie Liebmunde Kirchentreu: Johann Heinrich Jung-Stilling und der Agnostizismus. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1999; als Download-File unter der Adresse <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling> abrufbar.

5 Jung-Stilling meint hier wohl Gerhard Merk: Grundbegriffe der Erkenntnislehre. Berlin (Duncker & Humblot) 1985, S. 30 f.

6 Siehe Gerhard Merk: Grundbegriffe der Erkenntnislehre (Anm. 5), S. 51 ff.

7 Siehe 2. Timotheusbrief 4, 8. – “Gerechtigkeit” bedeutet im Sinne der Theologie auch die Wirkung der Guttätigkeit. In diesem Sinne wird “Gerechtigkeit” in der Bibel mit “Heil” und “Erlösung” verknüpft.

8 Jung-Stilling schrieb zeitlebens an die 15 000 Briefe, in denen er überwiegend suchenden Menschen Rat andiente. – Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen. Basel (Brunnen Verlag) 2002, S. 9 ff.

9 Einjeder Christ, der in die Seligkeit eingeht, erhält von GOtt einen  neuen Namen, siehe Offb 2, 17. Der besondere Name, mit dem Jung-Stilling im Jenseits beschenkt wurde, ist Ohephiah (= der GOtt liebt). – Siehe hierzu (Christian Gottlob Barth): Stillings Siegesfeyer. Eine Scene aus der Geisterwelt. Seinen Freunden und Verehrern. Stuttgart (Steinkopf) 1817.

 

Love divine, all loves excelling,
Joy of heaven, to earth come down,
Fix in us thy humble dwelling
All thy faithful mercies crown.

Charles Wesley (1707-1788)

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