Kämmerei, Kammer sowie Tresor, Tresorerie und Ärarium (treasure chamber, finance department)

In der älteren Literatur Bezeichnung für die Geld- und Vermögensverwaltung einer öffentlichen Stelle oder eines Kirchenbezirks, etwa Bistum oder Landeskirche. – Kämmerer (chamberlain, treasurer) ist der mit der Verwaltung der Finanzen betraute (obere) Beamte. – Siehe Defterdar, Hypogäum, Schatzkammer, Staatsschatz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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