Kaminfegergeld und Schornsteinfegergeld (chimney sweeper fee)

Gebühr, die für das Reinigen der Schornsteine (Rauchfänge, Kamine, Kimmiche, Schlote) und die Kontrolle der Feuerungsanlagen in allen Gebäuden entrichtet werden muss. – In Deutschland herrscht seit dem 17. Jht. aus Gründen der Feuersicherheit (fire prevention) Kehrzwang für jederart Kamine (compulsory furnace and chimney cleaning); Rechtsgrundlage ist heute das inzwischen mehrmals novellierte Schornsteinfegergesetz (SchfG) aus dem Jahr 1969.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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