Kaminfegergeld und Schornsteinfegergeld (chimney sweeper fee)

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Gebühr, die für das Reinigen der Schornsteine (Rauchfänge, Kamine, Kimmiche, Schlote) und die Kontrolle der Feuerungsanlagen in allen Gebäuden entrichtet werden muss. – In Deutschland herrscht seit dem 17. Jht. aus Gründen der Feuersicherheit (fire prevention) Kehrzwang für jederart Kamine (compulsory furnace and chimney cleaning); Rechtsgrundlage ist heute das inzwischen mehrmals novellierte Schornsteinfegergesetz (SchfG) aus dem Jahr 1969.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kaminfegergeld und Schornsteinfegergeld (chimney sweeper fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kaminfegergeld-und-schornsteinfegergeld-chimney-sweeper-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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