Justitiengeld (court fees, legal charges; law costs)

In älteren Dokumenten Bezeichnung für Gerichtskosten, und zwar – für die Abgaben zum Unterhalt eines Gerichts, als auch – für Gebühren, die für Dienstleistungen eines Gerichts seitens der Rechtssuchenden (persons seeking legal advice) zu zahlen waren. – Manchmal heute noch gesagt in Bezug auf sämtliche Ausgaben für die Rechtsbegleitung (legal assistance, legal support), wie Anwaltskosten, Zeugengeld, Gutachterhonorare oder Schöffengeld.. – Siehe Bankgeld, Dreidingsgeld, Gerichtsgeld, Inrotulationsgeld, Insolvenzkosten, Platzgeld, Schöffengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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