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Jung-Stilling als Sozialethiker

Johann Heinrich Jung-Stilling
als Sozialethiker

von

Alfred Klose
Dr. jur., Dr. phil., Dr. rer. pol.,

Professor an der Universität Wien,
vormals Leiter der Wirtschaftspolitischen Abteilung und Rechtskonsulent der
Bundeskammer für gewerbliche Wirtschaft in Wien
Obmann der Sektion „Politologie“ der Jung-Stilling-Gesellschaft in Siegen

Jung-Stilling-Gesellschaft e. V., Siegen

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Im Anmerkungsteil aktualisierte Online-Fassung (ohne die beigegebenen Abbildungen und das Sachregister) der als Band 1 der Reihe “Jung-Stilling-Schriften” im Verlag der Jung-Stilling-Gesellschaft Siegen 1992 erschienenen Druckausgabe, ISBN 3-928984-00-4. — Copyright 1992, by Jung-Stilling-Gesellschaft e. V., Siegen (Deutschland). Die gewerbliche Nutzung des Textes bedarf der schriftlichen Einwilligung des Copyright-Inhabers.

 

Vorwort

 

Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817), evangelischer Schriftsteller, Arzt, Augenarzt, Philosoph, Ökonom und Staatslehrer, ein vielseitiger Denker in einer bewegten Zeit, hat uns auch heute noch manches zu sagen. Seine Bücher erleben zum Teil auch in unserer Zeit Neuauflagen; das Schrifttum über Jung-Stilling wächst weiter an. Seine zahlreichen Publikationen sind aus einem tiefen Glauben entstanden, aber auch aus der Sorge um die gesellschaftliche Entwicklung; hat er doch in einer Zeit gelebt, in der so viel Neues und Zukunftsweisendes hervorgetreten ist, aber auch starke Kräfte der Tradition und eines konservativen Denkens wirksam waren.

Für uns mag es interessant sein, jene Ideen in konzentrierter Form herauszuarbeiten, die Jung-Stilling über christliches Sozialdenken entwickelt hat. Damit soll nicht gesagt sein, daß es sich um eine systematische christliche Soziallehre gehandelt hat; es wurde aber gleichwohl eine Ideenlehre entwickelt, die uns auch heute noch manches zu geben hat. Leben wir doch in einer Epoche, in der universale Denker wieder mehr gefragt sind, dies vor allem im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Schaffung einer funktionsfähigen Weltordnung. Dabei haben christliche Soziallehren ihre besondere Funktion: Immer wieder darauf hinzuweisen, daß es um den Menschen geht, um den konkreten Menschen in seiner Unwiederholbarkeit und Einmaligkeit; dabei aber auch immer wieder um eine Gesellschaftsordnung, die diesem Menschen ein Leben sicherstellen kann, in dem er seine existentiellen Zwecke erfüllt.

Gerhard Merk hat nachdrücklich darauf verwiesen, daß sich Jung-Stilling in seiner Eigenart gängigen Zuordnungen bis heute hartnäckig entziehe.1 Dies hängt gewiß auch damit zusammen, daß er in seinem solchermaßen reichen und durch geistige Arbeit erfüllten Leben einen so starken Wandel durchgemacht hat, daß an sich Zuordnungen nach den Lebensphasen erfolgen müßten. Das eigentlich Bewegende an Jung-Stilling dürfte wohl darin liegen, daß er, ähnlich wie andere universale Denker, etwas Zeitloses an sich hat. Gewiß ist es die immer wieder faszinierende Lebensgeschichte, die zur Befassung mit seiner Persönlichkeit anregt. In einer Zeit so verbreiteter Spezialisierungen und wissenschaftlicher Abkapselung empfindet man stets von neuem das Bedürfnis, dem Denken von Persönlichkeiten nachzugehen, die weite Wissensbereiche zu ihrer Zeit überschaut haben. Darauf mag es zurückzuführen sein, daß etwa auch in der Görres-Gesellschaft immer wieder das Bedürfnis besteht, sich mit dem Namensgeber dieser Gesellschaft, Joseph von Görres, zu befassen.

Ähnlich mag es sein, daß Persönlichkeiten wie Justus Möser, die nur im regionalen Bereich zu ihrer Zeit gewirkt haben, gleichfalls unser Interesse finden. Es geht dabei um die ideengeschichtlichen Zusammenhänge, weniger um die Bedeutung solcher Persönlichkeiten in der Geschichte.

Johann Heinrich Jung-Stilling war ein Zeitgenosse Goethes: Die Freundschaft beider Denker ist auf das gemeinsame Studium in Straßburg zurückzuführen. Goethe hat den ersten Teil der berühmt gewordenen Lebensgeschichte von Jung-Stilling zum Druck besorgt und ihn auch in „Dichtung und Wahrheit“ ausführlich gewürdigt.

Hier ist nicht der Platz, das Leben von Jung-Stilling zu behandeln. In diesem Zusammenhang sei auf die Biographie von Jung-Stilling verwiesen, die Gerhard Merk 1989 veröffentlicht hat (verlag der wielandschmiede, Kreuztal). Zum Verständnis dieser so vielseitigen Persönlichkeit Jung-Stilling ist die Lektüre seiner Lebensgeschichte unerläßlich.

Die vorliegende kleine Schrift ist dem Präsidenten der Jung-Stilling-Gesellschaft in Siegen, Zelebrität Professor Diplom-Volkswirt, Diplom-Handelslehrer Dr. Gerhard Merk gewidmet, der sich intensiv mit der Erforschung weiter Bereiche von Jung-Stillings Denken auseinandergesetzt, einige von dessen Schriften herausgebracht und vor allem zwei Lexika über das Schaffen Jung-Stillings („Jung-Stilling-Lexikon Wirtschaft“ im Verlag Duncker & Humblot, Berlin sowie „Jung-Stilling-Lexikon Religion“ im verlag die wielandschmiede, Kreuztal) veröffentlicht hat. Merk kann wohl als einer der besten Kenner von Jung-Stillings Wirken in unserer Zeit gelten.

Gerhard Merk wurde durch eine Festschrift zum 60. Geburtstag geehrt, die unter dem Titel: „Blicke auf Jung-Stilling“ (erschienen im verlag die wielandschmiede, Kreuztal) von mehreren Seiten aus Verständnis für Jung-Stilling und seine Zeit erwecken will. Die vorliegende Schrift soll dazu eine kleine Zugabe sein.

Wien, im Mai 1991
Alfred Klose

1 Menschsein in gesellschaftlicher Verbundenheit

 

1.1 Der Mensch und seine Selbstverwirklichung

Jung-Stillings Denken über den Menschen ist zunächst durch seine Prägung aus einem tiefen Glauben bestimmt: Die größte Idee, die der Mensch denken könne, sei die Gottesebenbildlichkeit: die „ewige Gottheit ist ein Wesen meiner Art“.2 Gott habe den Menschen so vollkommen erschaffen als es möglich war, mit einer vollkommenen Freiheit.3 Jeder Mensch sei zur Vollkommenheit, zur Vervollkommnung und der daraus fließenden Glückseligkeit bestimmt. Diese Vollkommenheit bestehe in dem Bewußtsein der erhöhten Kenntnisse und der veredelten Kräfte. Daraus entstehe auch die Empfindung der Glückseligkeit.4

Im christlichen Sozialdenken gibt es kaum eine radikalere und so spezifisch christliche Botschaft als die Betonung des einmaligen Wertes des Einzelmenschen in der Enzyklika „REDEMPTOR HOMINIS“ des Papstes Johannes Paul II. Es gehe wirklich um jeden Menschen auf diesem Planeten, der Erde, die der Schöpfer dem ersten Menschen anvertraut hat. Es gehe um jeden Menschen in all seiner unwiederholbaren Wirklichkeit im Sein und im Handeln, im Bewußtsein und im Herzen.5 Jung-Stilling hat eine nicht minder radikale christliche Aussage zum Wert des einzelnen Menschen gemacht: Das ganze Weltall bestehe aus lauter erschaffenen Wesen, deren jedes ein ausgesprochenes, wirkliches Wort Gottes sei. Auf den Menschen bezogen, ergibt sich daraus die These von der Einmaligkeit der menschlichen Existenz.6 Dieser einzelne Mensch ist nun dazu geschaffen, durch eine „Ausbreitung und Veredelung seines Wirkungskreises … sich und seine Nebenmenschen so wesentlich und dauerhaft glückselig zu machen, als es nur möglich ist.“7

Die gesellschaftliche Verbundenheit ist für Jung-Stilling damit entscheidend. Gemeinwohl und Einzelwohl lassen sich so gesehen nicht trennen. Alles, was der Einzelne will, soll er auch dem Mitmenschen verschaffen; zumindest ihm dabei helfen, soweit es möglich ist. Jung-Stilling hat das in seinem Leben immer wieder verwirklicht. Als Augenarzt hat er zahlreiche Menschen geheilt, an die 2 000 durch Operation von Blindheit befreit, und dies alles in aller Regel ohne dafür Honorare zu nehmen; in seinem unermeßlich großen Briefverkehr hat er Menschen in geistiger und seelischer Not geholfen, aber auch durch materielle Unterstützung trotz eigener finanzieller Probleme sich immer wieder engagiert. So hat er sein Wort in seinem Leben verwirklicht, daß man ebenso wie man die eigene Glückseligkeit anstreben müsse, auch die der Mitmenschen nach Kräften fördern solle.8

1.2 Einzelwohl und Gemeinwohl

Jung-Stilling verbindet seinen Gemeinwohlbegriff mit diesen Gedanken über den Sinn des einzelmenschlichen Lebens: Die Gesellschaft habe die Aufgabe, die Sicherung der äußeren Lebensbedingungen zu gewährleisten. Gerhard Merk betont in diesem Zusammenhang, daß es Jung-Stilling in erster Linie darum geht, daß sich der einzelne Mensch geistig und sittlich vervollkommne. So müsse die Gesellschaft dafür Sorge tragen, daß alle ihre Glieder die wahre Glückseligkeit
erreichen.9

Wir sehen hier eine große Ähnlichkeit mit dem Grundanliegen eines führenden Vertreters der Katholischen Soziallehre, von Johannes Messner, der die existentiellen Zwecke des Menschen, seine Chance einer sinnvollen Lebenserfüllung, besonders herausstellt und dem Staat und der Gesellschaft jene Gemeinwohlaufgaben überträgt, die als Rahmenbedingung gegeben sein müssen, wenn möglichst viele Menschen diese ihre Ziele erreichen sollen.10 Auch Messner steht wie Jung-Stilling in gewissem Umfang einem sozial-utilitaristischen Denken nahe; Jung-Stilling mag es aber ebenso wie Papst Johannes Paul II. noch deutlicher um jeden einzelnen gehen, eben in seiner Unwiederholbarkeit!

Der Sozialrealismus eines Johannes Messner mag etwas nüchterner klingen, die deutliche humanistische Grundlage dieses Naturrechtslehrers ist aber ebenso spürbar wie bei Jung-Stilling. Gemeinwohl als allgemein Bestes besteht nach Jung-Stilling aus der Summe des einzelnen Besten; es wird erreicht, wenn jedes einzelne zum allgemein Besten mitwirkt.11 Das allgemein Beste als Aggregat aller einzelnen Besten muß auch das Ziel der Staatswirtschaft sein, die in der Förderung der einzelnen ihre Hauptaufgabe hat.12 Deutlich stellt Jung-Stilling die Tatsache heraus, daß der einzelne nicht allein den Weg und die Mittel zu seiner Vervollkommnung finden kann, im Sinne von Johannes Messner also seine existentiellen Zwecke nicht allein realisieren kann: Er braucht vielmehr immer wieder gesellschaftliche Unterstützung und Leitung.13 Nicht Vergnügen, nicht Genuß sei der Zweck unseres Daseins, sondern Tätigkeit zum allgemeinen Besten.14

Valentin Zsifkovits sieht im Gemeinwohl das Wohl eines das einzelne bzw. den einzelnen übersteigenden, übergreifenden und umfassenden Gemeinwesens. Der Mensch sei auf Entfaltung seiner vollmenschlichen Wirklichkeit in der Gemeinschaft angelegt.15 Auch hier sehen wir den gleichen Grundansatz im Denken.

Die Gedanken Jung-Stillings über das Einzelwohl und das Gemeinwohl werden erst voll verständlich, wenn wir seine Überlegungen über das Wesen der Pflicht mit berücksichtigen. Pflicht sei eine Handlung, deren Ausführung nützlich ist.16 Wir sollen uns auch nicht so sehr deshalb vervollkommnen, um glückselig zu werden, sondern weil es unsere wesentliche Pflicht ist. Der Glückseligkeitstrieb sei uns unvollkommenen Menschen nur deshalb gegeben, weil wir beständig zu unserer hohen Bestimmung angespornt werden. Je vollkommener wir aber werden, desto weniger darf das Vergnügen der Beweggrund unseres Wirkens sein, sondern ein tiefes Gefühl der Pflicht.17

Jung-Stilling hat sich auch eingehend mit Immanuel Kant auseinandergesetzt; seine hohe Einschätzung der Bedeutung der Pflicht und das Aufzeigen der Zusammenhänge zum Einzelwohl und Gemeinwohl ist gerade unter diesem Aspekt hervorzuheben. In seiner Lebensgeschichte bezeichnet Jung-Stilling Kants „Kritik der reinen Vernunft“ als „die einzig mögliche Philosophie, dies Wort im gewöhnlichen Verstand genommen“. Jung-Stilling hat aber auch die „Kritik der reinen Vernunft“ studiert.18

1.3 Freiheit und Menschenrechte

Freiheit ist für Jung-Stilling die Möglichkeit alles zu tun, was man will. Daß diese uneingeschränkte Freiheit nur unter lauter vollkommenen Menschen  also in Wirklichkeit nirgends  bestehen könne, ist dem realistischen Denker klar. Jung-Stilling spricht von einer natürlichen Freiheit, die darin bestehe, daß man tun darf, was man will, so lang man einem anderen, oder dem allgemeinen Besten (also dem Gemeinwohl) nicht schadet. Die bürgerliche Freiheit bestehe nun darin, daß man tun darf, was man will, solange man zum allgemeinen und einzelnen Besten wirkt.19

Auch bei der Umschreibung der Menschenrechte geht Jung-Stilling vom Wesen des Menschen und seiner Bestimmung aus. Das Recht der Selbsterhaltung und der Vervollkommnung steht daher im Vordergrund; weiters spricht er vom Recht des Eigentums, der Ehre und der Freiheit. Alle diese Rechte finden an den Rechten der Mitmenschen ihre Begrenzung.20 Die Person, die Handlungen, die Ehre und das Eigentum müßten soweit vervollkommnet werden, „als es ohne Eingriff in eines anderen Rechte möglich ist“. In diese Richtung solle auch die staatliche Gesetzgebung entwickelt werden.21 Jung-Stilling beruft sich auf naturgesetzliche Gegebenheiten, wenn er die Selbsterhaltung, die Bedürfnisbefriedigung, die gesellschaftliche Verbundenheit und die Selbstverwirklichung als entscheidend herausstellt. Daraus seien die Menschenrechte ableitbar. Das Recht auf Selbsterhaltung steht daher im Vordergrund.22

Wir denken in diesem Zusammenhang an die Sozialenzyklika „PACEM IN TERRIS“ des Papstes Johannes XXIII., in der dieses Recht auf Selbsterhaltung und Leben in allen seinen Formen so nachdrücklich umschrieben wird. Die Enzyklika spricht auch vom Recht auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung; dazu gehören die Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche Behandlung und die notwendigen Dienste. Auch hier wird die Ähnlichkeit in den Zielsetzungen deutlich. Jung-Stilling hat es immer als schädlich empfunden, daß viele seiner Zeitgenossen angesichts ihrer Armut etwa das Recht auf ärztliche Behandlung nicht hatten. Er hat alles getan, um in seinem Wirkungskreis durch weitreichendes persönliches Engagement gerade als Arzt zu helfen.

Wie in „PACEM IN TERRIS“, so stellt auch Jung-Stilling in seinen Schriften den Zusammenhang vom Recht auf Selbsterhaltung mit der notwendigen Bedürfnisbefriedigung heraus. Dieses Recht dürfe aber ebensowenig wie die anderen soweit ausgedehnt werden, daß „ein anderer dadurch in dem rechtmäßigen Genuß des Seinigen gehindert wird.“23 Ähnliche Überlegungen gelten auch für Eigentumsrecht: Der Mensch hat das Recht, dieses Eigentum zu besitzen, zu genießen und zu vergrößern; Eigentum und Freiheit dürfen aber nur in dem Sinn genutzt werden, daß niemandem daraus ein Schaden erwächst.24

Wie in Folge noch näher dargelegt wird, hat Jung-Stilling ein freiheitsorientiertes Wirtschaftssystem herausgestellt; dies in einer Zeit des Kameralismus und einer weitgehenden staatlichen Kontrolle der Wirtschaft. Dazu gehört auch die freie Berufswahl  eine entscheidende Voraussetzung für eine Verwirklichung der persönlichen Lebenszwecke.

Jung-Stilling fordert weitgehende Religionsfreiheit: Die Obrigkeit müsse alle Religionen im Staat dulden, „die der zeitlichen Glückseligkeit des einzelnen Bürgers und des allgemeinen Staates nicht hinderlich sind“. Unter dieser Einschränkung müsse der Staat jeder Kirche gänzliche Religionsfreiheit gewähren.25

Deutlich stellt Jung-Stilling die Tatsache des religiösen Pluralismus heraus: Die Menschen stimmen „in der erhabensten Sittenlehre und in der Lehre von der politischen Tugend“ überein, weichen aber in Glaubensfragen voneinander ab.

Daher müsse jede „Religionspartei ihre Dogmatik selbst entwerfen“; weder der Regent noch die „Nomocratoren“ dürfen hier allgemeine Gesetze geben. Daraus folge, daß die regierende Gewalt den Urteilsfähigen jeder Religions-Partei die „Cultur ihrer kirchlichen Verfassung überlassen müsse“. Sie sollten durch „Concilien“ festsetzen, was sie lehren sollen. Dann habe die Regierung die Möglichkeit, entsprechende Schlüsse zu ziehen und zu prüfen, ob sie dem Staat oder einer anderen Religion schaden könnten.26

Die „Bewirkung des einzelnen und allgemeinen Besten“, also des Einzelwohls und des Gemeinwohls, könne unmöglich der wahren Religion entgegenwirken; so dürfe der Staat auf die Religion einwirken, „als sie Einfluß auf das einzelne und allgemeine Beste hat“; er kann solche Parteien einschränken, die diesem Einzel- und Gemeinwohl entgegenwirken.27

Der Pressefreiheit steht Jung-Stilling eher ambivalent gegenüber: Als allgemeine Erlaubnis, alles zu schreiben und zu drucken, was der einzelne wolle, hält er sie für nicht vertretbar. Die wenigsten Menschen könnten nämlich prüfen, was vertretbar sei. Eine vernünftige und gerechte Pressefreiheit könnte nur jene Schriften dulden, die nicht dem Sittengesetz und dem allgemeinen Besten widersprechen.

Dabei will Jung-Stilling diese gemeinwohlorientierte Einschränkung der Pressefreiheit freilich nicht extensive interpretiert wissen: Eine Behauptung, daß ein Widerspruch gegen das allgemeine Beste vorliege, müsse jedem gesunden Menschenverstand unwidersprechlich bewiesen werden können.28 In einer Zeit so weitreichender politischer Veränderungen im Zuge der Französischen Revolution hat Jung-Stilling noch starke Bedenken gegen eine zu weitgehende Pressefreiheit angemeldet, wenn er 1793 schreibt, daß gerade diese Pressefreiheit und Publizität „die nächsten und zureichenden Ursachen der allgemeinen Unzufriedenheit mit den Regenten und des allgemein herrschenden Revolutionsgeistes“ seien. Durch die Journale und Zeitungen, auch durch die fliegenden Blätter, sei der wahren Aufklärung unendlich geschadet worden, dagegen „der Sittenlosigkeit, der frechsten Religionsverachtung, und dem Hang zur zügellosesten Freiheit Tür und Tor geöffnet worden.“29

Gegenüber dieser ambivalenten Einschätzung der Pressefreiheit stellt Jung-Stilling die Freiheit der Wissenschaft und Forschung als unbedingt heraus. Die Wissenschaften, sowohl in Ansehung ihres Lehrens als Lernens, könnten keinen Zwang ertragen: ja selbst die Universitätsverfassung dürfe nicht „monokratisch“ sein, sondern sie müßte „republikanisch“ sein, weil die entsprechende Freiheit nicht unter einem beständigen allein regierenden akademischen Oberhaupt erwartet werden könne.30

 

2 Gemeinwohl und politische Ordnung

 

2.1 Das allgemeine Beste

Dieses „allgemeine Beste“ besteht nach Jung-Stilling in der Summe der einzelnen Besten, also des Einzelwohls der Menschen. Dieses allgemeine Beste werde erreicht, „wenn jedes einzelne zum allgemeinen mitwirkt“. Je mehr die einzelnen Bürger ihr Einzelwohl anstreben („ihre Glückseligkeit nach dieser Regel befördern“), desto größer sei die Chance auf eine Gemeinwohlverwirklichung. Dieses allgemeine Beste wirke zur Wiedervergeltung zurück auf jede einzelne Beschäftigung.31

Jung-Stilling spricht auch von einem standesbezogenen Gemeinwohl: Jeder Stand solle seinen natürlichen Wirkungskreis haben; die einzelnen Stände sollten ihren Wirkungskreis entsprechend abgrenzen.32 Es geht also auch um eine gewisse Arbeitsteilung bei der Realisierung des Gemeinwohls. Jung-Stilling kennt aber auch, wie die moderne Katholische und Evangelische Soziallehre, ein Weltgemeinwohl.

Dieses universelle Gemeinwohl zielt auf Vervollkommnung und Beglückung aller moralischen Wesen, vorzüglich der gesamten Menschheit.33 In diesem Sinn sei jeder Staat zum gesamten Besten der Menschheit zu wirken verpflichtet, dies ebenso wie zur Verwirklichung der einzelstaatlichen Aufgaben und Interessen.34

Aufgabe des Staates ist die Sicherung einer Gemeinwohlordnung: Jung-Stilling spricht von der Pflicht der regierenden Gewalt, Personen, Freiheit, Ehre und Eigentum der Bürger gegen alle Beeinträchtigungen zu schützen und nach Kräften zu vervollkommnen. In diesem Sinn werde das vollkommenste Regierungssystem dasjenige sein, „in welchem Gesetze gegeben werden, die jenem Zweck in seiner vierfachen Rücksicht vollkommen entsprechen“. Aus dieser Haltung heraus sieht Jung-Stilling weder in den Landständen noch im Volk oder den Regenten, sondern im Gesetz den „wahren Souverän“.35 Dieses nomokratische System zielt auf eine Gesetzgebung „zur Befriedigung der Bedürfnisse des einzelnen und allgemeinen Besten in Beziehung auf die vollkommenste Regierungsform.“36

Jung-Stilling ist sich als erfahrener Praktiker immer wieder der Tatsache bewußt, daß sich Ideale nur begrenzt in der Wirklichkeit realisieren lassen. So anerkennt er auch beim nomokratischen System eine gewisse Relativität im Durchsetzungsvermögen. Je nach dem Grad der „Empfänglichkeit“ der Bürger, der kulturellen Entfaltung und des Bildungswesens müßte ein solches politisches System verwirklicht werden.37

Hier zeigt sich ein ähnlicher Sozialrealismus, wie wir ihn in den modernen Vertretern christlicher Soziallehren sowohl im katholischen wie im evangelischen Bereich immer wieder finden, so bei Johannes Messner, der dem Wirklichkeitssinn in seinen Werken immer wieder eine besondere Bedeutung beimißt.38

2.2 Hoher Wertrang der Gesetzgebung

Dieses nomokratische System mißt der Aufgabe der Gesetzgebung im Sinne bestmöglicher Gemeinwohlverwirklichung eine entscheidende und erstrangige Funktion zu. Jung-Stilling ist skeptisch, ob die Regenten seiner Zeit (und wohl jeder anderen!) diese Aufgabe bewältigen können. Noch fehlen gewählte Parlamente in den deutschsprachigen Ländern wie auch in den meisten anderen Staaten. Außerdem sei kein Mensch imstande, für jeden Fall das beste Gesetz zu erfinden. Man müsse die aufgeklärtesten Männer heranziehen. Eingehende Vorschläge sind zu prüfen. Man könne auch provisorische Regelungen treffen; wenn sich diese bewähren, könne man sie endgültig in Kraft treten lassen.39 Solche Praktiken wurden in manchen Staaten gehandhabt, so auch in der Monarchie Österreich.

Wendet man diese Überlegungen auf die Gegebenheiten moderner Staaten an, so dürfte es nicht nur darum gehen, eine bestmögliche Auswahl von Parlamentariern sicherzustellen, die in entsprechender Arbeitsteilung die fähigsten Persönlichkeiten an der Gesetzgebung mitwirken lassen, sondern auch um eine entsprechende Politikberatung. Die Fülle der Staatsaufgaben in unserer Zeit gibt auch größeren Parlamenten keine ausreichende Chance, für alle Fragen hochrangige Experten unter den Parlamentariern zu finden. Wie in manchen anderen Bereichen, so geht es auch beim nomokratischen System Jung-Stillings nicht darum, organisatorische und rechtliche Details für unsere Zeit als noch gültig anzuerkennen, sondern die Grundgedanken und Motive seiner Überlegungen herauszustellen.

Jung-Stilling hat schon in seiner Lebensgeschichte gesagt, er wolle „Menschenbeglücker“ ausbilden, also Menschen, die in der Lage sind, Regierungsgeschäfte bestmöglich zu erfüllen, so auch an der Gesetzgebung mitzuwirken. In einem Brief an einen Freund schreibt Jung-Stilling, daß der Zweck der Hochschule in Kaiserslautern, an der er gewirkt hat, darin bestehe, die Glückseligkeit, also das Gemeinwohl des Staates zu fördern; es gelte, gute Regenten auszubilden.40 Die Ururenkelin von Jung-Stilling, Maria Schwarz, urteilt über die Bemühungen an dieser Hohen Schule im damaligen Lautern: Man habe außer der Pflege der Wissenschaft, den praktischen Anleitungen zur Landwirtschaft und des Gewerbes auch den Gedanken einer staatswirtschaftlichen Schulung aufgegriffen, und dies mit einem politischen Weitblick, der für Jung-Stilling kennzeichnend war.41

Für unsere Zeit bedeutsam ist auch die Feststellung Jung-Stillings, daß das Gemeinwohl nicht unbedingt durch eine allzu große Zahl von Gesetzen bestmöglich verwirklicht wird. Er lobt die Regenten, die mit den wenigsten Gesetzen „ihr Land glücklich machen“  eine These, die angesichts der modernen Gesetzesflut bedeutsam erscheint!

„Wo die wenigsten Gesetze sind, da ist die größte Freiheit“. Man mag dieses Jung-Stilling-Wort nicht auf jeden Staat anwenden können; es bleibt aber eine These, die zum Nachdenken anregt.

2.3 Ablehnung der Diktatur

Monokratie ist für Jung-Stilling dann gegeben, wenn nur einer die Macht des Stärkeren besitzt. Sie entartet zur Despotie, wenn der Diktator selbst alle Gesetze erfinden will oder Befehle gibt, „wie es seinen Leidenschaften schmeichelt“; wenn dieser Diktator die Stände nur mehr als Exekutoren seiner Befehle mißbraucht, mithin alles durch Zwang ausführt, dann wird er zum Despoten. Auch der weiseste Mensch könne nicht alles wissen: die Leidenschaften dieses einzelnen wollen selten das, was das allgemeine und einzelne Beste brauchen.42 Deutlich grenzt nun Jung-Stilling diese despotische Diktatur von der Nomokratie ab: Dort wisse der Regent um die Schwierigkeiten der Gesetzgebung und ziehe daher die „Urteilsfähigsten“ zur Beratung heran.

Jung-Stilling hat manche Mißdeutung erfahren, so auch zumindest in gewissem Umfang von einer seiner Nachkommen, von Maria Schwarz, die ihn geistig in die Nähe des nationalsozialistischen Führerprinzip gerückt hat. Die starke Gemeinwohlorientierung Jung-Stillings, seine Ablehnung despotischer Regierungsformen und seine letztlich im bewußten Christentum verankerte Soziallehre machen die notwendige Distanzierung von der nationalsozialistischen Diktatur deutlich.43

2.4 Funktionsfähige Bürokratie

Jung-Stilling steht der Bürokratie an sich kritisch gegenüber: Unter allen Maschinen sei keine schwerfälliger als die Staatsmaschine. Drang, Kraft Zeit und unbeschreibliche Mühe gehören dazu, um etwas Nützliches auszurichten.44 Damit verbindet sich die Klage, daß mancher „schwache Kopf“ hinauf in die Kameral- und Finanzgeschäfte dränge. Jung-Stilling hält es für eine seiner wichtigsten Pflichten, zu zeigen und zu lehren, wie man den Regenten dagegen schützen könne.

Entscheidend sei zunächst ein gründliches Studium des zukünftigen Beamten und ein Kennenlernen des Landes, in dem er tätig wird. So müsse der wissenschaftlich vorgebildete Beamte eben das Land bereisen, dem er dienen wolle. Er müßte dabei die Schwächen und Stärken, die Vor- und Nachteile kennenlernen; darüber hinaus verweist Jung-Stilling auf den Nutzen, die europäischen Staaten kennenzulernen und vor allem jene Länder, wo für sein Land Nützliches zu finden ist. Weiters dürfe auch der schon im Dienst stehende staatswirtschaftliche Beamte nicht aufhören, seine Kenntnisse zu erweitern. Neue Erkenntnisse solle der Beamte dann nach entsprechender Prüfung und Bewährung anwenden.45 Jung-Stilling wird also zu einem frühen Mahner einer berufsbegleitenden Bildung der Staatsbeamten.

Jung-Stilling sagt dazu im einzelnen, daß der staatswirtschaftliche Beamte nicht aufhören solle, seine Kenntnisse zu erweitern. Er solle nicht zusehen, wenn andere neue Erkenntnisse erwerben, sondern diese prüfen. Wenn sie sich bewähren, solle er diese neuen Kenntnisse anwenden und nutzen. Für die Möglichkeit, durch das Studium der Staatswirtschaft, wie sie Jung-Stilling auch in Marburg gelehrt hatte, die Beamten weiterzubilden bzw. ihnen die notwendigen Grundlagen für eine spätere Tätigkeit zu geben, hat er sich eingehend ausgesprochen. Die Staatswirtschaft habe den Zweck, den Reichtum des Staates zu fördern. Unter Staatswirtschaft versteht Jung-Stilling den Begriff der Handlungen, wodurch Landwirtschaft, Fabriken (Industrie) und Handel blühend und wohlhabend werden. Dabei geht es Jung-Stilling immer wieder um die Zusammenschau, um die Orientierung an Gemeinwohlzielen und um eine entsprechende geistige Grundlegung. In der Staatswirtschaft bekomme der Studierende „eine philosophische Übersicht über das Ganze.“46

Letztlich leitet Jung-Stilling die Verpflichtung zur Weiterbildung der Staatsdiener ebenso wie jene der Regenten aus dem allgemeinen Grundsatz ab, daß sich jeder Mensch immer wieder um Vervollkommnung bemühen müsse. Er spricht in diesem Zusammenhang bei den Regenten von einer heiligen und unnachläßlichen Pflicht.47

Es ist der Geist der Aufklärung, der dazu führt, daß zur Zeit Jung-Stillings die Kritik an den Regierungen stärker wird. Er verweist auf die Zunahme des Wissens in diesen Jahrzehnten: „Besonders glauben wir, im politischen Fach große Fortschritte gemacht zu haben“. Jedermann glaube, das Staatsruder führen zu können. Man ziehe in allen Gesellschaften über Obrigkeiten und Regierungsfehler los und fühle sich durch solche Freiheiten in höhere Sphären versetzt. Jung-Stilling spricht in diesem Zusammenhang auch von der Sehnsucht nach Revolution (1793!).48

Jung-Stilling spricht auch vom besten Willen der Inhaber der regierenden Gewalt, die einmal normierten Gesetze auszuführen.49 Die Staatsbürger hätten das Recht, „Schutz und Beglückung vom Gesetz und dessen Statthalter, dem Regenten, zu fordern.“ Diese Aufgabe kann nicht von einem einzelnen besorgt werden. Jung-Stilling spricht von einem Ausschuß, „dem die Wachsamkeit über die Gesetze und deren Beobachtung aufgetragen werden muß“.50 Es geht auch hier wieder darum, die besten Persönlichkeiten auszuwählen, die in der Lage sind, die Regierungsgeschäfte entsprechend gut zu besorgen.

2.5 Ordnung und Subsidiarität

Jung-Stilling will keinen zentralistischen Staat, sondern eine Gliederung nach einer Ordnung der Subsidiarität. Darauf hat auch Gerhard Merk bei seiner Untersuchung des nomokratischen Systems in der Konzeption von Jung-Stilling hingewiesen. So sollen die Interessen des Gewerbes von den entsprechenden Ständen wahrgenommen, die der religiösen Gemeinschaften von diesen besorgt werden.51 Es ist freilich noch kein so voll ausgeprägtes Subsidiaritätsprinzip, wie wir es etwa in der bekannten Sozialenzyklika „QUADRAGESIMO ANNO“ des Papstes Pius XI. von 1931 finden (78 ff.). Wenn diese Enzyklika das Verschwinden der so wichtigen Gemeinschaften zwischen Staat und dem einzelnen kritisiert bzw. deren Entmachtung, so hat sie ein weithin ähnliches Anliegen vor Augen wie Jung-Stilling, für den die verschiedenen Formen der Vergemeinschaftung – die vielfach in eine weite Vergangenheit zurückreichen – so wichtig sind. Die Verankerung von Repräsentativorganen in der Verfassung, die ständische Ordnung im Wirtschaftsleben und die Einbeziehung sachkundiger Berater in die politischen Entscheidungsgremien sollen diese Ordnung der Subsidiarität fördern und eine Machtkonzentration an der Staatsspitze vermeiden.52 In diese Richtung zielen Ansätze einer Mittelstandspolitik.

2.6 Mittelstandspolitik als Ordnungsaufgabe

Jung-Stilling kennt die Klein- und Mittelbetriebe aus eigener Anschauung aus der Zeit seines Wirkens als Handwerker und Manager. Seine Vorstellungen von Gewerbepolitik sind daher besonders realistisch und an den Gegebenheiten der kleineren und mittleren Unternehmungen orientiert.

Jung-Stilling geht vom Grundsatz aus, daß der Staat Rahmenbedingungen setzen solle, die den Bürger in die Lage versetzen, „daß sie von selbst frei und willig die Bahn betreten, die zu ihrem wahren Glücke führt“.53 Es zeigt sich in dieser These eine deutliche Ablehnung staatlicher Zwangsbeglückung, auch ein starkes Vertrauen in die Fähigkeiten des einzelnen Menschen, selbst das Recht zu finden. Die Regenten sollen in diesem Sinn die Menschenrechte, die Freiheit und Ehre ihrer Untertanen achten.54

Die mittelstandspolitische Orientierung kommt in der Warnung vor „reinen Industriestaaten“ zum Ausdruck:55 Als Ziel dieser Gewerbe- und Wirtschaftspolitik erscheint es, das Gewerbe blühend, dadurch die einzelnen Menschen reich und glücklich, das ganze Land besser bevölkert zu machen, und nicht zuletzt die Staatsfinanzen auf eine günstigere Ausgangslage zu bringen. Es ist die Aufgabe der Staatswirtschaft als Wissenschaft, diese politischen Ziele zu realisieren.56

2.7 Besondere Bedeutung des öffentlichen Finanzwesens

Jung-Stillings umfangreiche Publikationen zu Fragen des Finanzwesens und der Finanzverfassung sind überwiegend auf die Verhältnisse seiner Zeit abgestellt. Sie haben auch wenig spezifische Fragen aufgegriffen, die aus der Sicht christlichen Sozialdenkens bedeutsam sind. Immerhin lassen sich auch hier einige Gedanken finden, die erwähnenswert sein dürften. So stellt er Grenzen der öffentlichen Belastungen auf: Die Befriedigung der Gemeinwohlbedürfnisse gilt Jung-Stilling als wesentliche Aufgabe der regierenden Gewalt; es wäre nun aber sinnwidrig, wenn diese Hauptaufgabe der öffentlichen Hand dazu führen würde, daß die Bürger „so viel zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse entrichten müssen, daß sie selbst darüber arm werden“: eine solche Finanzverfassung wäre mangelhaft und zweckwidrig.57

Jung-Stilling legt großen Wert darauf, daß die Beamten, welche die Aufgaben der Finanzverwaltung bewältigen, durch das Studium der Finanzwissenschaft, das er selbst eingehend in Kaiserslautern, in Marburg und Heidelberg gelehrt hatte, bestmöglich vorgebildet werden. In sehr anschaulicher Weise schildert Jung-Stilling in seiner berühmt gewordenen „Antrittsrede über den Ursprung, Fortgang und die Lehrmethode der Staatswirthschaft“ in Marburg im Jahr 1787, wie der junge Beamte zuerst unter der Aufsicht eines älteren die Methoden der Buchhaltung sowie der Rechnungs- und Kassenführung erlernen soll. Dann könne er „nach dem Verhältnis seiner Treue und Geschicklichkeit zu immer wichtigeren Ämtern hinaufrücken.“58 Für die in unserer Zeit so weitgehenden Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, aus denen immer wieder Korruptionsfälle entstehen, läßt sich bei Jung-Stilling auch ein Rat finden: da die Personen der regierenden Gewalt ihren ganzen Wirkungskreis auf Schutz und Beglückung der Bürger anwenden sollen, so können sie nicht durch eigene Gewerbe ihre persönlichen Bedürfnisse befriedigen. Sie sollen also eine angemessene Bezahlung erhalten.59

Interessant mag auch noch sein, daß Jung-Stilling einem Kollegium mehr Sachverstand zubilligt als einem einzelnen; in diesem Sinn zieht er eine solche „Cammer“ einem einzelnen Minister vor; dieser könne ja auch leichter „despotischer verfahren“.60

Im übrigen mag bei aller Zeitbedingtheit der Finanzwissenschaft damals doch diese Disziplin ein hohes Niveau erreicht haben, wie wir aus den Büchern über die Staatswirtschaft und die Finanzwissenschaft Jung-Stillings erkennen.

 

3 Wirtschaftssystem der geordneten Freiheit

 

3.1 Für eine freiheitsorientierte Wirtschaftsordnung

In kaum einem anderen Bereich empfindet man Jung-Stillings Grundthesen mehr zukunftsweisend als in seinen wirtschaftsordnungspolitischen Vorstellungen: Die Freiheitsidee, die Eigeninitiative und die Betonung des Privateigentums und seiner Ordnungsfunktion stehen im Vordergrund. Gerhard Merk (als der wohl beste Kenner der Stillingschen Wirtschaftstheorie) betont dies nachdrücklich: In einer Zeit des vorherrschenden Kameralismus und etatistischer Grundhaltungen stellt er die Handels- und Gewerbefreiheit besonders deutlich heraus und tritt auch für eine Berufswahl ein, bei der Fähigkeit und Neigung im Vordergrund stehen sollen, nicht Tradition und Erbe.61 So betont Jung-Stilling, daß bei der vollkommenen Gewerbefreiheit jeder produziert, was ihm am meisten Gewinn bringt. Dies sei aber eben das, was am meisten in der Volkswirtschaft mangelt; dadurch werde das allgemeine Beste am vollkommensten befördert. Es ist auch hier wieder die Orientierung am Gemeinwohl, die sich mit der Anerkennung einer Gemeinwohlfunktion der Eigeninitiative verbindet.62

Jung-Stilling geht von einem sehr weiten Freiheitsbegriff aus: Freiheit ist für ihn gegeben, wenn jedermann tun darf, was er will; freilich verbindet sich schon mit dieser Definition die Einschränkung, daß dies nur unter sittlich vollkommenen Menschen möglich wäre. Als Maxime für die politische und gesellschaftliche Ordnung muß auch Jung-Stilling von einer eingeschränkten Freiheit ausgehen: Die Grenze dieser Freiheitsbeschränkungen findet sich aber dort, wo es um die Freiheit des anderen geht.63

Grundziele der staatlichen Ordnungspolitik soll die „Polizey-Wissenschaft“ vermitteln: Sie lehrt die besten und zweckmäßigsten Mittel, „wodurch die regierende Gewalt alle Wirkungskreise der bürgerlichen Gesellschaft so leitet, einrichtet und ordnet“, daß jeder Bürger zu einem am Einzelwohl wie am Gemeinwohl orientierten Handeln veranlaßt wird.64 Es ist wieder die Hoffnung, daß die Eigeninitiative am besten zum sachgerechten Wirtschaften beitragen kann. Was die Wirtschaftsstruktur anbelangt, so warnt Jung-Stilling immer wieder vor zu großer Einseitigkeit: Er zeigt die Gefahren „reiner Handelsstaaten“ ebenso auf wie die „reiner Industriestaaten“; die Landwirtschaft solle eine sichere, aber keinesfalls die einzige Erwerbsquelle sein.

Blühende Gewerbe, blühende Landwirtschaft, Handwerker, Künste, Fabriken und Handlungen seien das „glänzende Ziel, wohin jede gesetzgebende Gewalt ihre Richtung nehmen solle“.65 Die staatliche Wirtschaftsförderung, die Wirtschaftspolitik also, müsse alle diese Gewerbe so lenken, daß ein jedes auch die anderen fördern solle.66

Auch in seiner Einleitung zum „System der Staatswirthschaft“ aus dem Jahre 1788 geht Jung-Stilling vom Gemeinwohl aus: Es stehen also nicht im Sinne kameralistischer Überlegungen die Probleme der Reichtumsvermehrung im Vordergrund, sondern die Pflichten der Regenten und Regentensöhne, also der Regierenden.67 Maria Schwarz, Ururenkelin von Jung-Stilling, stellt dazu fest, daß nicht die Lehre vom Eigennutz der Menschen für Jung-Stilling wichtig war, sondern die These vom „einzelnen und allgemeinen Besten“ auch der Grundgedanke dieses so bedeutsamen Buches gewesen sei. Darin komme auch die dienende Rolle der Wirtschaft gegenüber dem Menschen zum Ausdruck  auch dies ist ein Grundanliegen vieler Vertreter der christlichen Soziallehre bis in unsere Zeit.68

3.2 Eigentumsordnung

Jung-Stilling geht auch von einem liberalen und zugleich gemeinwohlorientierten Eigentumsbegriff aus: Unter Eigentum versteht er alles, was zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dient; die Notwendigkeit und Berechtigung des Privateigentums wird wieder in den Zusammenhang zur Glückseligkeit als Lebensziel gestellt: wenn die Befriedigung nicht den Bedürfnissen entspricht, sei der Mensch nicht glücklich; das Eigentum dient aber dieser Bedürfnisbefriedigung.69

Deutlich wird dieses Eigentumsrecht umschrieben: Der Mensch habe das Recht, dieses Eigentum zu besitzen, zu genießen und zu vergrößern, der Staat habe dieses Eigentum zu schützen und ihm Mittel in die Hand zu geben, dieses Eigentum allmählich zu vergrößern; es ist also schon der Ansatz für eine Eigentumspolitik gegeben  eine beachtliche These für die damalige Zeit.70

In der Umschreibung des Einzelwohls findet Jung-Stilling die gleiche Grundkonzeption: Das einzelne Beste besteht darin, daß jeder Bürger über die Mittel zur zeitlichen Glückseligkeit aufgeklärt wird, damit sein Wille werde in die Richtung gelenkt, daß er Eigentum und Freiheit ohne jemanden zu schaden vermehren kann.71

3.3 Konsumethik

Mit der Unterscheidung der Güter nach schädlichen, nützlichen und notwendigen greift Jung-Stilling das Grundproblem einer Konsumethik auf: Der Mensch beistimme die Auswahl der Befriedigungsmittel seiner Bedürfnisse, je nach seinen Einsichten und Erkenntnissen. Wichtig ist die Hervorhebung des moralischen Charakters dieser Einsichten.72 Befriedigungsmittel, welche zur Selbsterhaltung erfordert werden, sind notwendige, wesentliche; solche, die das einzelne oder allgemeine Beste, also das Gemeinwohl, befördern, nützliche; jene, die es hindern, schädliche.73

Im einzelnen mag Jung-Stilling zu einer etwas eigenwilligen Zuordnung neigen. Bekannt ist seine sehr negative Einschätzung des Kaffees: dieser wird als ein „für die Gesundheit höchst schädliches Getränk“ bezeichnet. Auch der Tee richte seine „Anbeter“ zugrunde.74 So problematisch solche Zuordnungen sein mögen, ist die Grundlegung einer Konsumethik durch Jung-Stilling dennoch bemerkenswert.

Gerhard Merk hat in seiner Theorie der Ungüter diese Gedanken aufgegriffen und in diesem Zusammenhang von „bedingten“ Gütern und von „Ungütern“ gesprochen. Bewertungsprobleme lassen sich bis zu einem gewissen Grad objektiveren. Bei Jung-Stilling fehlt noch diese Unterscheidung: Kaffee und Tee wären sonst wohl unter die bedingten Güter gefallen.75

Jung-Stilling kritisiert Luxus als Verschwendung nützlicher Befriedigungsmittel; dadurch werde das „einzelne Beste“ mehr behindert als gefördert. Aber auch die Gemeinwohlwidrigkeit eines Luxuskonsums wird nachdrücklich herausgestellt: Es werden mit Luxuskonsum Befriedigungsmittel anderen entzogen, „die sie zum einzelnen und allgemeinen Besten verwendet hätten“. Die Regenten sollten daher mit ihrem Hof ein gutes Beispiel geben  eine Mahnung, die auch heute für die Politiker gelten kann. Der Volkslehrer habe die Aufgabe, das Volk über die Schädlichkeit des Luxus aufzuklären.76

In diesem Sinn kritisiert Jung-Stilling „Prachtentfaltung“ mit dem Ziel, „für reich, vornehm, und als ein geschmackvoller Mann angesehen zu werden“. Die sparsame Lebensweise Jung-Stillings hat seine sehr negative Einstellung zum Luxuskonsum bestärkt; er sieht es als negativ an, wenn „ein Mann ein großes Vermögen besitzt, dieses aber nicht ganz in sein Gewerbe verwendet, sondern in seiner Wohnung, Kleidung und Nahrung zu dem Ende Aufwand macht, damit er von den anderen als großer, vornehmer und geschmackvoller Mann angesehen werden möge.“77

Gerhard Merk beruft sich auf Jung-Stilling, wenn er „Ungüter“ als solche ansieht, die dem einzelnen jetzt oder später in seiner körperlichen oder geistigen Gesundheit schaden. Im „Gemeinnützigen Lehrbuch der Handlungswissenschaft“, 1785 erstmals erschienen, kennzeichnet Jung-Stilling solche Güter als jene, bei denen die Befriedigung wahrhaft und eigentlich schädlich ist.78

Wir können aus der Unterscheidung der Güter nach ihrer Nützlichkeit und aus seinen Ausführungen zur Konsumethik auch wichtige Ansatzpunkte für eine Umweltethik gewinnen. Es geht eben nicht um eine starre Abgrenzung von UN-Gütern, sondern mehr um eine Einschränkung schädlicher Konsumformen. Es geht um eine funktionsfähige Konsumethik, die aus einem Verantwortungsbewußtsein gegenüber den Mitmenschen geprägt ist, wie sie Jung-Stilling immer wieder gelehrt hat. Gerhard Merk kennzeichnet Jung-Stilling als „frommen Aufklärer“, der die Macht des Bösen im Menschen kennt, ihre Kraft und Stärke aber unterschätzt.79 Am Beispiel des Österreichischen Sozialhirtenbriefes vom Mai 1990 erkennen wir, daß christliche Soziallehre im Zusammenhang mit der Umweltproblematik immer wieder auf die Einsicht des Menschen hofft, vor allem die Einsicht des verantwortungsvollen Christen.

Im persönlichen Lebensstil und im selbstkritischen Gebrauch von Gütern und der sparsamen Verwendung von Rohstoffen sind Möglichkeiten aufgezeigt worden, die sich schon bei Jung-Stilling finden.80 Heribert Lehenhofer sieht in der Verknappung wichtiger Güter einen bedeutsamen Ansatzpunkt für eine zukunftsweisende Umweltgesetzgebung.81 Jung-Stilling hatte in anderem Zusammenhang auf die Tatsache hingewiesen, daß es „negative Güter“ gibt, auf deren Verteilung der Staat achten müsse.82

3.4 Unternehmerethik

Jung-Stilling hat Ansätze zu einer Unternehmerethik entwickelt, vor allem für den Handwerksstand: So hat er darauf verwiesen, daß einwandfreie Lebensführung und Mäßigkeit für den Handwerksmeister wichtig seien, dies als Vorbild für seine Gesellen und Lehrlinge. Die Hochschätzung des Unternehmers kommt in der These zum Ausdruck, daß ein Land, das an Wirtschaftsressourcen arm sei, „Handlungsgenies“, also dynamische Unternehmer hervorbringen müsse, die „mit unaufhaltbarer Kraft, Mühe und Fleiß Fabriken errichten“ sollten. Als Beispiel verwies Jung-Stilling auf das Herzogtum Berg, das durch „eben solche Kaufmanns- oder Handlungsgenies zu dem höchsten Flor gestiegen“ sei.83

Es steht fest, daß Jung-Stilling in seiner Einschätzung der Unternehmerfunktion mit den Erkenntnissen nicht nur der modernen Nationalökonomie, sondern auch der Christlichen Soziallehre übereinstimmt. Wenn etwa Clemens August Andreae Leistungsdrang, Entschlußkraft, schöpferische Aktivität und Risikobereitschaft als kennzeichnend für den Unternehmer herausstellt,84 dann entspricht dies genau so dem Denken von Jung-Stilling wie die Umschreibung der Unternehmerfunktion beim führenden Vertreter der Katholischen Soziallehre Wilhelm Weber, der vor allem ganz im Sinne von Jung-Stilling die innovatorischen Fähigkeiten als besonders kennzeichnend für den Unternehmer betont.85

 

4 Soziale Sicherheit und Soziale Ordnung

 

4.1 Sorge um die Armen – Ausdruck der Menschlichkeit

Die deutliche sozialpolitische Akzentuierung von Jung-Stilling kommt immer wieder zum Ausdruck: So stellt er nachdrücklich fest, daß nicht nur das Gesetz des allgemeinen Besten, also das Gemeinwohl, sondern auch die Rechte der bürgerlichen Gesellschaft die Versorgung der Armen erfordern; indem jeder aus seinem Wohlstand heraus die Notleidenden unterstützt, erwirbt er sich dadurch das Recht, die gleiche Unterstützung bei eigener allenfalls eintretender Armut zu verlangen. Es ist also der Grundsatz der Solidarität, von dem Jung-Stilling ausgeht.

Deutlich unterscheidet Jung-Stilling allerdings zwischen Arbeitswilligen und Personen, die nicht arbeiten wollen: diese müßte man zu ihrer Selbstunterhaltung zwingen. Schwache, Kranke und Alte, die nichts mehr tun könnten, müßten aber ordentlich verpflegt werden.86 Jung-Stilling hat in seinem bewegten Leben die Armut nicht nur am eigenen Leib kennengelernt, sondern immer wieder arme Menschen getroffen, sie unterstützt und als Arzt unentgeltlich behandelt.

Wer die Lebensgeschichte Jung-Stillings liest, der stößt auf Gegebenheiten und Erlebnisse, die zeigen, wie sehr dieser vielbeschäftigte Mann immer wieder um die Menschen in Not und Sorge bemüht war; und dies trotz aller Belastungen, die ihm durch die eigene große Familie entstanden sind. Die tiefe Verwurzelung in einem gelebten Glauben, die so echte Nächstenliebe kennzeichnen Jung-Stillings Lebensweg. Das ganze menschliche Geschlecht mache eine einzige Gesellschaft aus, in welcher jedes Mitglied helfen müsse, daß die Vollkommenheit des Ganzen überall gefördert werde. Dies könne aber nicht anders geschehen, als wenn die allgemeine Liebe beobachtet wird, die ihren Grad der Vollkommenheit erreicht hat, wenn sie der Eigenliebe gleich ist.87

Für Jung-Stilling gilt das Wort von Max Scheler, daß das Wissen eines Menschen, „Glied“ eines „Wir“ zu sein, kein empirisches Wissen ist, sondern „a priori“ gegeben ist.88 Jung-Stilling war sich in diesem Sinn immer der Tatsache bewußt, daß wir auf die anderen hin bezogen sein müssen, daß unser Denken und Tun nicht isoliert, sondern in enger sozialer Verbundenheit gesehen werden muß.

Sein Biograph Gerhard Merk stellt diese Gegebenheiten bei Jung-Stilling mit einem sehr klaren Satz heraus: „Liebe zur Heimat, zu den Menschen seiner Umgebung und zur Menschheit überhaupt zeichnen ihn aus; die sozialen Gefühle sind wirksam“.89 Diese Wirksamkeit hat sich vor allem an den gut 2 000 Menschen gezeigt, denen er das Augenlicht wieder geben konnte, dies vielfach ohne jede Honorierung; sie hat sich aber auch in der rastlosen Tätigkeit gezeigt, die Jung-Stilling durch persönliche Hilfen und seine zahllosen Briefe zeitlebens Menschen gegenüber geleistet hat, die in Sorge und Not waren.

Diese sehr deutliche Ausprägung des Solidaritätsprinzips kennzeichnet die Soziallehre von Jung-Stilling in besonderer Weise. Jener Ordnungsgrundsatz der Solidarität ist sowohl in der Katholischen Soziallehre wie in den evangelischen Soziallehren von erstrangiger Bedeutung. Neben dem Gemeinwohl ist es wohl dieses Solidaritätsprinzip, das bei Jung-Stilling – mehr noch als der Ordnungsgrundsatz der Subsidiarität – dessen Denken als spezifisch christliche Soziallehre kennzeichnen läßt. Es ist aber auch das Personprinzip, das sich mit dieser Solidarität mit den Mitmenschen verbindet. Der Mensch ist nach seinem ökonomischen und moralischen Zustand einer immer fortschreitenden Vervollkommnung fähig;90 ihm dabei zu helfen wird die Pflicht jedes Mitmenschen, soweit er dazu fähig ist.

4.2 Vorrang der Familie

Für Jung-Stilling ist die Familie die erste und bedeutendste gesellschaftliche Einheit: Aus ihr entspringen alle anderen gesellschaftlichen Einrichtungen; Jung-Stilling nennt die Familie die häusliche Gesellschaft.91 Auch in seiner Lebensgeschichte sehen wir immer wieder diese Hochschätzung der Familie: Sie ist nicht auf die Sozialtheorie beschränkt, sondern hat sich auch im langen Leben Jung-Stillings in der Praxis stets erneut bewährt. In seiner Anthropologie weist Jung-Stilling auf die Tatsache der Hilflosigkeit des einzelnen Menschen nach seiner Geburt hin und folgert daraus die Notwendigkeit der gesellschaftlichen Verbundenheit.92

Es ist für den christlichen Sozialrealismus kennzeichnend, daß der Mensch als Familienwesen gesehen wird, daß der Familie immer wieder der Erstrang in der Gesellschaft zukommt. So ist die Familie für Joseph Höffner die für die Gesellschaft wichtigste Erziehungs- und Bildungsgemeinschaft.93 Johannes Messner stellt den Menschen als Familienwesen in den Mittelpunkt seiner Naturrechtslehre.94 Bei allem Funktionsverlust und Funktionswandel durch das Zurückgehen der Großfamilie und ihrer Ersetzung durch die Klein- und Normalfamilie ist die christliche Soziallehre immer noch auf die entscheidende Bedeutung der Familie in der modernen Gesellschaft hin angelegt.95

4.3 Bevölkerungspolitik

Die in vielen deutschen Fürstentümern sehr restriktive Bevölkerungspolitik war vor allem von der Sorge bestimmt, eine stärker zunehmende Bevölkerung nicht ernähren zu können. Auch in Jung-Stillings Heimat finden wir durch lange Zeit hindurch diese Grundsätze vorherrschend. Jung-Stilling hat auch hier einem dynamischen Denken mit zum Durchbruch verholfen. Freilich geht es ihm keineswegs um ein Bevölkerungswachstum um jeden Preis: So stellt er für die Polizeiwissenschaft den Grundsatz heraus, daß alles, was die zum einzelnen und allgemeinen Besten sich beschäftigende Bevölkerung vermehrt, nützlich sei, und was sie vermindert, schädlich. Eine „bloße Bevölkerung“, ein Land voller Müßiggänger, mache keinen Staat glücklich; es geht ihm um „zweckmäßige“ Bevölkerung.96

Jung-Stilling spricht sich für vollkommene Gewerbefreiheit aus; er folgt damit der allgemeinen Linie der Kameralisten. Ein durch Fabriken und Manufakturen blühender Handelsstand verbürge eine positive Bevölkerungsentwicklung. Dadurch würde die Zahl der „Erwerber“ im Staat zunehmen, insbesondere soweit die Abgaben nicht drückend sind.97

Je kleiner der Raum sei, auf dem sich ein Hausvater gut nährt und wohlhabend
macht, desto mehr können solche Hausväter in einem Land bestehen. Diese Voraussetzungen sind dann gegeben, wenn die „beste Kultur der Erde“ sich mit den besten Fabriken und Handlungen verbinde. Jung-Stilling erkennt die Bedeutung einer sinnvollen, nicht einseitigen Wirtschaftsstruktur für die Bevölkerungsentwicklung.98

 

5 Ideelle Grundlagen der Gesellschaftsordnung

 

5.1 Anthropologische Grundlegung

Der Mensch ist notwendig auf die menschliche Kooperation angewiesen, lehrt Jung-Stilling. Er ist das „wehrloseste und hilfloseste Geschöpf“; kein Instinkt und kein Kunsttrieb unterstütze ihn, alles, was er zum Schutz und zum Leben braucht, müsse er „durch seine eigene und seiner Mitmenschen Vernunft erfinden und erschaffen“.99

Jung-Stilling hebt die große Bedeutung des Gewissens für das Menschsein hervor: er nennt es die Stimme der Natur. Die Religion könne dieses Gewissen „erhöhen“.100 Jung-Stilling mahnt, aufmerksam auf die Stimme des Gewissens zu hören; Grundregel ist, das zu tun, was der eigenen Glückseligkeit und jener der Mitmenschen dient.101 Damit ist jene „Goldene Regel“ angesprochen, der eine so große Bedeutung im christlichen Sozialdenken zukommt. Wir sollen den Mitmenschen so behandeln, wie wir selbst von diesem bei den verschiedenen Kontakten behandelt sein wollen.

Der Gedanke Jung-Stillings, daß die Religion das Gewissen erhöhen könne, klingt auch bei Hans Küng an, wenn er von einem dialektischen Wechselverhältnis von Religion und Menschlichkeit spricht.102

5.2 Chance des Geistigen

Jung-Stilling hat von früher Jugend an sich um eine geistige und religiöse Fundierung bemüht. Sein enormer Drang nach Wissen und Erkenntnis wird nur durch die Intensität seines christlichen Glaubens übertroffen. Erkenntnis und Bekenntnis verbinden sich aber in besonderer Weise.

In der Wissenschaft sieht Jung-Stilling einen wohlgeordneten Zusammenhang von Sätzen, deren immer wieder ein anderer folgt, und wo der folgende durch die vorhergehenden bewiesen wird. „Es handelt sich um Wahrheiten, die sich alle auf einen gewissen allgemeinen Endzweck beziehen“. Die Quelle, aus der die Wahrheit eines Satzes fließt, ist ein Grundsatz; eine Grundlehre bedeutet dann eine Verkettung solcher Grundsätze zu einem Lehrgebäude.103

Jung-Stilling wendet sich gegen deterministische Tendenzen, wie sie auch in seiner Zeit besonders hervorgetreten sind. Er sieht den Menschen als grundsätzlich freies Wesen, das durch seine Anstrengungen seinen Lebensweg weitgehend bestimmen kann. Es gibt Menschen, schreibt er in der Lebensgeschichte, die von Jugend an einen gewissen Grundtrieb in sich empfinden: „diesen fassen und behalten sie im Auge bis zu ihrem Tod; sie wenden allen ihren Verstand und alle ihre Kräfte an, den Zweck, wozu sie ihr Grundtrieb antreibt, zu erreichen.“104

Jung-Stilling sagt von sich selbst, daß er diesen Grundtrieb gehabt hat: „Er ist, weit ausgebreitet ins Große und Ganze gehende Wirksamkeit für Jesum Christum, seine Religion und sein Reich“.105 So hat er auch seine Gesellschaftslehre als Ausfluß dieses Engagements für Christus verstanden; sie ist so gesehen Christliche Soziallehre.

5.3 Hebung des Bildungsniveaus

In einer Reihe seiner Publikationen stellt Jung-Stilling das Ziel einer Hebung des Bildungswesens und der fachlichen wie der Allgemeinbildung heraus. Auf das besondere Anliegen der Bildung der Beamten und insbesondere der Staatsdiener im Bereich des Finanzwesens wurde bereits eingehend hingewiesen. Die Berufsbildung der bäuerlichen Bevölkerung ist Jung-Stilling nach seinen eigenen Erfahrungen immer als besonders vordringlich erschienen. Im „Volkslehrer“, jener so gemeinverständlichen Monatsschrift, kommt dieses Problem besonders deutlich zum Ausdruck.

Von 1781 bis 1785 hat Jung-Stilling in der Zeit seines Wirkens in Kaiserslautern diese Zeitschrift herausgebracht. Erfahrungen mit der Pfälzer Bevölkerung, aber auch seine früheren Erlebnisse im Siegerland und im Herzogtum Berg, haben Jung-Stilling ausreichendes Material für diese volkstümliche Zeitschrift gegeben. Wenn das Handwerk durch Lehrjahre erlernt werden müsse, so sollte dies auch für die Landwirtschaft gelten. Das Bauernhandwerk sei eines der schwersten. Aber niemand lerne es ordentlich, wie es sich gehöre. „Alles lebt von den Bauern. Sie sind die notwendigsten Menschen“! Der Bauer komme nicht leicht zu Ehren, eher der Handwerker, der Zünfte hat. Jung-Stilling sieht sehr früh die Bedeutung einer Interessenvertretung.106

Als ehemaligem Dorfschullehrer liegt Jung-Stilling das Schicksal der Lehrer sehr am Herzen. Er verlangt bessere Bezahlung für diese, dann könne man auch nützliche Schulmeister haben.107

5.4 Staat und Religion

Die Religion sei das „Befriedigungsmittel des Besten der Menschheit“, hingegen die Staatswirtschaft nur des allgemeinen Besten eines Staates.108 Jung-Stilling stellt die Religion als wichtigstes Phänomen in der menschlichen Gesellschaft deutlich vor den Staat. Religionslosigkeit ist in seinen Augen für einen Staat unannehmbar: Er zitiert den preußischen König Friedrich Wilhelm III., der gesagt hat, er wolle kein Volk regieren, das keine Religion hat. Er, Jung-Stilling, wolle nicht einmal Viehhirte in einem solchen Land sein.109

Diejenige Religion ist für Jung-Stilling die wahre, welche „das Sittengesetz auf alle Fälle des menschlichen Lebens angewendet, am reinsten und vollständigsten vorträgt, und zugleich solche Glaubenslehren enthält, welche hinlänglich Kraft geben, jenes Gesetz immer vollständiger auszuüben“.110

Der Staat soll durch seine Gesetzgebung darauf einwirken, daß jene Schranken gegeben sind, „welche einem jeden bezeichnen, wie weit er wirken, und wie er wirken soll“. Aus Unwissenheit oder Bosheit verstoßen die Menschen immer wieder gegen das Naturrecht. Viele Menschen versuchen sich durchzusetzen, indem sie eine Befriedigung ihrer Bedürfnisse auf Kosten ihrer Mitmenschen suchen.111 Bei allem Glauben an das Gute im Menschen sieht Jung-Stilling in seinem Sozialrealismus auch die tatsächlichen Entwicklungen der Menschheit in den einzelnen Staaten. So bejaht er die Ordnungsfunktion der regierenden Gewalt.

5.5 Zukunftsweisende Orientierung

In diesem Zusammenhang muß auf Jung-Stillings geistige Verankerung im Denken der Aufklärung hingewiesen werden: über lange Phasen seines Lebens wirkt dieser Einfluß. Daher auch die Zuversicht über die Rolle jedes einzelnen Menschen in Staat und Gesellschaft zur Verwirklichung einer funktionsfähigen Gemeinwohlordnung. Gustav Adolf Benrath hat deutlich gemacht, daß Jung-Stillings dynamische geistige Entwicklung in der letzten Lebensphase durch eine deutliche Abkehr vom Gedankengut der Aufklärung gekennzeichnet ist; in der Beurteilung des eigenen Lebenslaufes weiß sich Jung-Stilling im Sinne der „Erweckung“ von Gottes Willen getragen und bestimmt. So sieht er auch die Rolle des einzelnen Menschen anders. Es zeigen sich eben die Grenzen der Wirkungsmöglichkeit des Menschen im persönlichen und im gesellschaftlichen Leben.112

Jung-Stillings Denken ist bei allem Sozialrealismus von einer starken Hoffnung auf die Chancen und Fähigkeiten des Menschen in der Gesellschaft gekennzeichnet. So stellt er fest, daß die menschliche Natur alle Anlagen zu ihrer Erhaltung und wahren Vervollkommnung habe.113 Dies entspricht auch modernem evangelischem Sozialdenken. So stellt Rolf Kramer fest, daß es das Ziel des Gemeinwohls sein müsse, die menschliche Vervollkommnung und damit die Aneignung der Werte durch die Person zu ermöglichen.114 Jung-Stilling hat auch mit großem Realismus die Bedeutung der Wirtschaft für die menschliche und gesellschaftliche Entwicklung erkannt. Ein großer Teil seines Wirkens an den Universitäten war den ökonomischen Wissenschaften gewidmet. Der Mensch ist nach Jung-Stilling verpflichtet, als „Erwerber“ sein Dasein nach seinen Kräften zu erhalten.115 Das Unbehagen an der Wirtschaft, das Sozialethiker und andere Sozialwissenschafter heute als sehr verbreitet registrieren, finden wir jedenfalls nicht bei Jung-Stilling.116

Immer wieder geht es Jung-Stilling um die Aufgabe des Staates, eine Ordnung zu verbürgen, in der die Menschen ihre Glückseligkeit erreichen, also ihre wesenhaften Lebenszwecke verwirklichen können. Es soll kein Mensch an der Möglichkeit scheitern, die wesentlichen Bedürfnisse zu befriedigen.117

Man würde Jung-Stilling nicht gerecht, wenn man seine Soziallehre als sein wichtigstes Anliegen bezeichnen möchte. Otto W. Hahn sagt in seiner Jung-Stilling-Biographie, daß etwa seit 1790 aus dem „Menschen- und Staatenbeglücker“ Jung-Stilling ein „Aufrufer in der Wüste“ und ein „Zeuge der Wahrheit“ geworden sei.118 Die religiöse Erweckung wurde in den letzten Lebensphasen für Jung-Stilling immer mehr zum Hauptanliegen.119 Damit wird deutlich, daß die Verankerung im christlichen Glauben den Menschen über sein Leben in der Gesellschaft hinausweist. Eine bestmögliche Gesellschaftsordnung bleibt aber ein zentrales Anliegen, weil davon auch die Entwicklung der Religion und das Heil des Menschen mitbestimmt wird. So gesehen kann die Sozialdoktrin Jung-Stillings als Christliche Soziallehre bezeichnet werden: In der bestmöglichen Gestaltung des Lebens des einzelnen und der Gesellschaftsordnung werden auch entscheidende Voraussetzungen für eine christliche Existenz gesetzt.

 

Quellenverzeichnis


Abhandlungen
Herrn Professor Jungs Abhandlungen, Oeconomisch und statistischen Inhalts. Kopenhagen und Leipzig, bey Carl Krögen. Gedruckt bey Peter Horrebon. 1788.

Antrittsrede
Antrittsrede über den Ursprung, Fortgang und die Lehrmethode der Staats-wirthschaft. In höchster Gegenwart Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht Wilhelm des Neunten, Landgrafen zu Hessen etc. gehalten von Dr. Johann Heinrich Jung, ordentlicher öffentlicher Lehrer der Oeconomie Finanz und Cameralwissen-schaften, den 4ten July 1787. Marburg, in der neuen Academischen Buchhandlung. – Im Neudruck bei Johann Heinrich Jung-Stilling: Wirtschaftslehre und Landeswohlstand. Sechs akademische Festreden, hrsg., eingel. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 107 ff.

Beweis
Beweis für den Bürger und Landmann, daß der Kaffee für die Gesundheit, für die Haushaltung und für das ganze Land ein höchstschädliches Getränk sei. Dillenburgische Intelligenznachrichten, 30.-33. Stück, Juli/August 1782. – Im Neudruck als Broschüre der Jung-Stilling-Gesellschaft e.V. in Siegen 1989 erschienen, hrsg. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk.

Briefe
Briefe Jung-Stillings an seine Freunde. Berlin 1905. Verlag von Wiegandt & Grieben.

Einige
Einige wichtige Bemerkungen über das Studium der Staatswirthschaft, Nebst dem Beweiß, daß auch die Vieharzneikunde wesentlich dazugehöre. Von D. Johann Heinrich Jung. Vorgelesen den 10 November 1784. – Wieder abgedruckt in: Johann Heinrich Jung-Stilling: Wirtschaftslehre und Landeswohlstand. Sechs akademische Festreden. Hrsg., eingel. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 137 ff.

Finanzwissenschaft
Lehrbuch der Finanz=Wissenschaft. Von Johann Heinrich Jung, der Weltweisheit und Arzneykunde Doctor, Churpfälzischer Hofrath, der Oeconomie= Finanz= und Cameral=Wissenschaften ordentlicher öffentlicher Professor in Marburg, der Churpfälzisch öconomischen Gesellschaft in Heidelberg, der Churfürstlichen Teutschen in Mannheim, der Gesellschaft des Ackerbaues und der Künste in Cassel und der Leipziger öconomischen Societät Mitglied. Leipzig, in der Weidmannischen Buchhandlung 1789.

Handlungswissenschaft
D. Johann Heinrich Jungs Churpfälzischen Hofraths und ordentlichen öffentlichen Lehrers der Staatswirthschaft zu Marburg, gemeinnütziges Lehrbuch der Handlungswissenschaft für alle Klassen von Kaufleuten und Handlungs-studierenden. Neueste durchgängig verbesserte und vermehrte Ausgabe. Leipzig, in der Weygandschen Buchhandlung. 1799. – Als Nachdruck mit einer Einleitung von Klaus Friedrich Pott und drei zeitgenössischen Rezensionen erschienen als Nr. 10 in der Reihe “Schriften zur Geschichte der Betriebswirtschaftslehre”, hrsg. von Fritz Klein-Blenkers. Köln (Bachem) 1995.

Ideen
Saatswirthschaftliche Ideen. Von D. Johann Heinrich Jung, Hofrath und Professor in Marburg. Erstes Heft. Marburg, in der neuen Akademischen Buchhandlung 1798.

Jubelrede
Jubelrede über den Geist der Staatswirthschaft gehalten den 7ten November 1786, als die Universität zu Heidelberg ihr viertes Jubiläum feierte von Johann Heinrich Jung der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor, Churfürstlicher Hofrath, öffentlicher ordentlicher Professor der Forst= und Landwirthschaft, Vieh=Arzneikunde, der Fabricken= und Handlungswissenschaft auf der Staatswirthschafts hohen Schule zu Heidelberg; der Churpfälzischen physikalisch-ökonomischen und der Churfürstlichen teutschen Gesellschaft ordentliches Mitglied. Mannheim, in der neuen Hof= und akademischen Buchhandlung. 1787. – Wieder abgedruckt bei Johann Heinrich Jung-Stilling: Wirtschaftslehre und Landeswohlstand. Sechs akademische Festreden, hrsg., eingel. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 65 ff.

Kameralpraxis
Dr. Johann Heinrich Jungs der Oeconomie, Finanz= und Cameral=Wissenschaften ordentl. öffentl. Lehrers in Marburg Lehrbuch der Cameral=Wissenschaft oder Cameral=Praxis. Marburg in der neuen akademischen Buchhandlung 1790.

Kameralwissenschaften
Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften zum Gebrauche der Vorlesungen auf der Kurpfälzischen Kameral Hohenschule zu Lautern von Dr. Johann Heinrich Jung, öffentlichen ordentlichen Lehrer der Landwirthschaft, Kunstwirthschaft, Handlungswirthschaft und Vieharzneikunde; auch Mitglied der Kurfürstlichen physikalisch ökonomischen Gesellschaft daselbst. Lautern, im Verlage der Gesellschaft 1779.

Lebensgeschichte
Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte. Vollständige Ausgabe, mit Anmerkungen hrsg. von Gustav Adolf Benrath, 3. Aufl. Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 1992.

Leitlinien
Sicherer Weg für einen deutschen Fürsten, Landwirthschaft, Fabriken und Handlung in seinen Landen blühend zu machen von Johann Heinrich Jung. – Wieder abgedruckt unter der Überschrift: „Leitlinien erfolgreicher Wohlstandsmehrung“ in: Johann Heinrich Jung-Stilling: Sachgerechtes Wirtschaften. Sechs Vorlesungen. Neu hrsg. von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 42 ff.

Naturgeschichte
Lehrsätze der Naturgeschichte für Frauenzimmer von Joh. Heinr. Jung gen. Stilling. Karlsruhe bey Gottlieb Braun. 1816.

Nomokratisches System
Bemerkungen über das Nomocratische System von Johann Heinrich Jung. In: Abhandlungen des Staatswirthschaftlichen Instituts zu Marburg. Offenbach bei Ulrich Weiß und Carl Ludwig Brede 1791. – Neu abgedruckt bei Johann Heinrich Jung-Stilling: Aus Wirtschaft und Gesellschaft. Ausgewählte kleinere Abhandlungen, hrsg. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1992, S. 15 ff. (Jung-Stilling-Schriften, Bd. 3).

Panacee
Die große Panacee wider die Krankheit des Religionszweifels von Johann Heinrich Jung Doktor der Arzneygelahrtheit zu Elberfeld. Frankfurt am Mayn bey den Eichenbergischen Erben 1776.

Revolutionsgeist
Johann Heinrich Jung über den Revolutions=Geist unserer Zeit zur Belehrung der bürgerlichen Stände. Marburg, in der Neuen Akademischen Buchhandlung. 1793.

Staatspolizei
Lehrbuch der Staats=Polizey=Wissenschaft von Johann Heinrich Jung der Weltweisheit und Arzneygelehrtheit Doctor, und öffentlicher ordentlicher Lehrer der Oeconomie, Finanz= und Cameral=Wissenschaften zu Marburg. Leipzig, in der Weidmannschen Buchhandlung 1788.

Staatswirtschaft
System der Staatswirthschaft. Erster Theil welcher die Grundlehre enthält. von Dr. Johann Heinrich Jung Churpfalz-Bayrischer Hofrath und Professor der Staatswirthschaft in Marburg. Marburg in der neuen academischen Buchhandlung. 1792.

Szenen
Heinrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich. 1. und 2. Band, 7. Aufl. Bietigheim (Karl Rohm Verlag) 1999.

Theodicee
Die Theodicee des Hirtenknaben als Berichtigung und Vertheidigung der Schleuder desselben von Johann Heinrich Jung Doktor der Arzeneygelahrtheit zu Elberfeld. Frankfurt am Mayn, bey den Eichenbergischen Erben 1776.

Theorie
Theorie der Geister=Kunde, in einer Natur= Vernunft- und Bibelmäsigen Beantwortung der Frage: Was von Ahnungen, Gesichten und Geistererscheinungen geglaubt und nicht geglaubt werden müße. Von Dr. Johann Heinrich Jung genannt Stilling Großherzoglich Badenscher Geheimer Hofrath. Mit einem Titelkupfer. Nürnberg, im Verlag der Raw’schen Buchhandlung 1808. – Reprint Leipzig (Zentralantiquariat der DDR) 1987.

Volkslehrer 1
Johann Heinrich Jung-Stilling: Gesellschaft, Leben und Beruf. Geschichten aus dem „Volkslehrer“. Hrsg., eingel. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1990.

Volkslehrer 2
Johann Heinrich Jung-Stilling: Gesellschaftliche Mißstände. Eine Blütenlese aus dem “Volkslehrer”. Neu hrsg., eingel. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1990.

Ziele
Bemerkungen über die wichtigsten Theile der Gewerbepolizei. Von D. Johann Heinrich Jung. Vorgelesen den 14. Hornung 1787. Wieder abgedruckt unter dem Titel „Ziele und Mittel der Gewerbepolitik“ bei Johann Heinrich Jung-Stilling: Sachgerechtes Wirtschaften. Sechs Vorlesungen. Neu hrsg. von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 17 ff.

 

Anmerkungen


1Johann Heinrich Jung-Stilling: Wirtschaftslehre und Landeswohlstand. Sechs akademische Festreden, hrsg. von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 8.

2 Szenen 1, S. 137 f.

3 Theodicee, S. 106.

4 Staatswirtschaft, S. 29.

5 Enzyklika „REDEMPTOR HOMINIS“ vom 4. März 1979, Nr. 14.

6 Theorie der Geister=Kunde, S. 38 (§ 54).

7 Kameralwissenschaften, S. 6.

 

8 Kameralwissenschaften, S. 179.

9 Gerhard Merk: Jung-Stilling-Lexikon Wirtschaft. Berlin (Duncker & Humblot) 1987, Einleitung, S. X.

10 Johannes Messner: Das Naturrecht, 5. Auflage Innsbruck-Wien-München (Tyrolia) 1966, S. 42 ff., S. 751 ff.

11 Staatspolizei, S. 6.

12 Staatswirtschaft, S. 628 f.

13 Staatswirtschaft, S. 264.

14 Briefe, S. 23 f.; Johannes Messner: Das Naturrecht (Anm. 10) S. 42 ff.

15 Valentin Zsifkovits: Artikel „Gemeinwohl“, in: Katholisches Soziallexikon, hrsg., von Alfred Klose, Wolfgang Mantl, Valentin Zsifkovits. Innsbruck-Wien-München (Tyrolia) und Graz-Wien-Köln (Styria) 1980, Sp. 854 ff.

16 Staatswirtschaft, S. 881 f.

17 Szenen 1, S. 30.

18 Lebensgeschichte, S. 451. Dazu auch Gerhard Merk: Jung-Stilling. Ein Umriß seines Lebens. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1989, S. 134 f. sowie sehr tiefgehend dazu Rainer Vinke: Johann Heinrich Jung-Stilling und Immanuel Kant, in: Blicke auf Jung-Stilling. Festschrift zum 60. Geburtstag von Gerhard Merk, hrsg. von Michael Frost. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1991, S. 79 ff.

19 Staatswirtschaft, S. 709.

20 Staatspolizei, S. 2.

21 Finanzwissenschaft, S.1 f.

22 Staatswirtschaft, S. 260 f.

23 Staatswirtschaft, S. 260 f.

24 Staatspolizei, S. 5., S. 13.

25 Kameralwissenschaften, S. 202.

26 Nomokratisches System, S. 122.

27 Staatswirtschaft, S. 48.

28 Staatswirtschaft, S. 672 f.

29 Revolutionsgeist, S. 56 f.

30 Staatswirtschaft, S. 661 f.

31 Staatspolizei, S. 6.

32 Staatswirtschaft, S. 891.

33 Staatswirtschaft, S. 45 f.

34 Staatswirtschaft, S. 896 f.

35 Nomokratisches System, S. 110.

36 Staatswirtschaft, S. 94.

37 Nomokratisches System, S. 114.

38 Johannes Messner: Das Naturrecht (Anm. 10), S. 125, S. 479.

39 Nomokratisches System, S. 117 f.

40 Maria Schwarz: Jung-Stilling – Dem Andenken an den ersten Systematiker einer deutschen Staatswirtschaft, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 156 (1942) S. 361.

41 Maria Schwarz: Jung-Stilling (Anm. 40), S. 339.

42 Staatswirtschaft, S. 901 f.

43 Maria Schwarz: Jung-Stilling (Anm. 40), s. 376 ff.

44 Abhandlungen, S. 138.

45 Antrittsrede über den Ursprung, Fortgang und Lehrmethode der Staatswirthschaft, abgedruckt in der Ausgabe „Wirtschaftslehre und Landeswohlstand“ (Anm. 1), S. 122.

46 Einige wichtige Bemerkungen über das Studium der Staatswirthschaft, nebst dem Beweiß, daß auch die Vieharzneikunde wesentlich dazu gehöre, abgedruckt in der Ausgabe „Wirtschaftslehre und Landeswohlstand“ (Anm. 1), S. 143; Antrittsrede über den Ursprung, Fortgang und die Lehrmethode der Staatswirthschaft (Anm. 45), S. 119, S. 123 ff.

47 Staatswirthschaft, S. 35.

48 Revolutionsgeist, S.6 f.

49 Nomokratisches System, S. 116 f.

50 Nomokratisches System, S. 119 f.

51 Gerhard Merk: Das ideale politische System nach Jung-Stilling, in: Gertraud Putz u.a. (Hrsg.): Politik und christliche Verantwortung. Festschrift für Franz-Martin Schmölz. Innsbruck-Wien (Tyrolia) 1992, S. 117 ff. (Veröffentlichungen des Internationalen Forschungszentrums für Grundfragen der Wissenschaften Salzburg, Neue Folge, Bd. 53).

52 Staatspolizei, S. 51 f., Nomokratisches System, S. 121.

53 Ziele und Mittel der Gewerbepolitik, abgedruckt in Johann Heinrich Jung-Stilling: Sachgerechtes Wirtschaften. Sechs Vorlesungen, neu hrsg. von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 17 ff.

54 Ziele und Mittel der Gewerbepolitik (Anm. 53), S. 21 f.

55 Leitlinien erfolgreicher Wohlstandsmehrung, abgedruckt bei Johann Heinrich Jung-Stilling: Sachgerechtes Wirtschaften (Anm. 53), S. 45.

56 Einige wichtige Bemerkungen über das Studium der Staatswirthschaft, nebst dem Beweiß, daß auch die Vieharzneikunde wesentlich dazu gehöre (Anm. 1), S. 142.

57 Staatswirthschaft, S. 817 f.

58 Antrittsrede über den Ursprung, Fortgang und die Lehrmethode der Staatswirthschaft (Anm. 45), s. 123.

59 Staatswirthschaft, S. 818 f.

60 Kameralpraxis, S. 387.

61 Gerhard Merk: Jung-Stilling-Lexikon Wirtschaft (Anm. 9), S. X.

62 Staatswirthschaft, S. 768.

63 Staatswirthschaft, S. 876.

65 Leitlinien erfolgreicher Wohlstandsmehrung, abgedruckt in Johann Heinrich Jung-Stilling: Sachgerechtes Wirtschaften (Anm. 53), S. 42 ff., S. 55.

66 Einladungsschrift, S. 53.

67 Grundlehre der Staatswirthschaft, Einleitung, § 1.

68 Maria Schwarz: Jung-Stilling (Anm. 40), S. 354.

69 Staatspolizei, S. 297.

70 Staatspolizei, S. 13.

72 Staatswirthschaft, S. 45

73 Staatswirthschaft, S. 44: dann auch: Doris Böggemann: Zur Definition der Ungüter, in: Güter und Ungüter. Eine Freundesgabe für Gerhard Merk, hrsg. von Hans G. Fuchs, Alfred Klose und Rolf Kramer, Berlin (Duncker & Humblot) 1991, S. 1 ff.

74 Beweis für den Bürger und Landmann, daß der Kaffee für die Gesundheit, für die Haushaltung und für das ganze Land ein höchstschädliches Getränk sei. Dillenburgische Intelligenznachrichten, 30–33. Stück, Juli/August 1782. Als Broschüre neu hrsg. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1989.

75 Gerhard Merk: Konfliktstau durch Ungüter, in: Frieden und Gesellschaftsordnung. Festschrift für Rudolf Weiler, hrsg. von Alfred Klose, Heribert Köck und Herbert Schambeck, Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 197 ff.

76 Staatswirthschaft, S. 495 f., S. 799 f.

77 Abhandlungen, S. 146, S. 141 f.

78 Handlungswissenschaft, S. 134 (1799); Gerhard Merk: Konfliktstau durch Ungüter (Anm. 75), S. 203.

79 Gerhard Merk: Jung-Stilling (Anm. 18), S. 181 f.

80 Sozialhirtenbrief der katholischen Bischöfe Österreichs vom 15. Mai 1990. Wien 1990, S. 30 f.

81 Heribert Lehenhofer: Umweltschutz durch Markt oder Staat?, in: Die soziale Funktion des Marktes. Beiträge zum ordnungspolitischen Lernprozeß. Festschrift für Alfred Klose, hrsg. von Gerhard Merk, Herbert Schambeck und Wolfgang Schmitz. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 117 ff.; dazu auch ders.: Umlegung und Vermeidung von Ungütern – eine Herausforderung für Politik und Wirtschaft im Umgang mit der naturalen Umwelt, in: Güter und Ungüter (Anm. 72), S. 89 ff.

82 Staatspolizei, S. 492 f.

83 Abhandlungen, S. 8 f.

84 Clemens August Andreae: Artikel „Unternehmer“, in: Katholisches Soziallexikon (Anm. 15), Sp. 3102 ff.

85 Wilhelm Weber: Der Unternehmer. Eine umstrittene Sozialgestalt zwischen Ideologie und Wirklichkeit. Köln (Peter Hahnstein) 1973, S. 58 ff.

86 Staatswirthschaft, S. 723 f.

87 Panacee, S. 85.

88 Max Scheler: Die Wissensform und die Gesellschaft, in: Gesammelte Werke, 3. Aufl., Bd. 8. Bonn (Bouvier) 1980, S. 52.

89 Gerhard Merk: Jung-Stilling (Anm. 18), S. 23.

90 Jubelrede, S. 22.

91 Staatswirthschaft, S. 680.

92 Naturgeschichte, S. 123.

93 Joseph Höffner: Christliche Gesellschaftslehre (Studienausgabe), 4. Aufl. Kevelaer (Buzton & Bercker) 1983, S. 113.; sowie Gerhard Merk: Ursätze, Leitsätze und Erfahrungen in der Ethik, in: Valentin Zsifkovits und Rudolf Weiler (Hrsg.): Erfahrungsbezogene Ethik. Festschrift für Johannes Messner zum 90. Geburtstag. Berlin (Duncker & Humblot) 1981, S. 195 ff.

94 Wilhelm Dreier: Artikel „Familie“, in: Katholisches Soziallexikon (Anm. 15), Sp. 659 ff.

95 Johannes Messner: Das Naturrecht (Anm. 10), S. 25 ff., S. 149 ff., S. 550 ff.

96 Staatspolizei, S. 6.

97 Kameralwissenschaften, S. 243.

98 Finanzwissenschaft, S. 69; Staatswirthschaft, S. 499 f.

99 Naturgeschichte, S. 123.

100 Szenen 1, S. 161.

101 Panacee, S. 92.

102 Hans Küng: Projekt Weltethos, 4. Aufl. München-Zürich (Piper) 1998, S. 120.

103 Kameralwissenschaften, S. 1 f.

104 Lebensgeschichte, S. 601.

105 Lebensgeschichte, S. 602.

106 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Gesellschaft, Leben und Beruf. Geschichten aus dem „Volkslehrer“. Hrsg. eingel. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1990, S. 75, S. 101, S. 138, S. 151. Siehe auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Gesellschaftliche Mißstände. Eine Blütenlese aus dem „Volkslehrer“. Neu hrsg., eingel. und mit Anm. versehen von Gerhard Merk. Berlin (Duncker & Humblot) 1990.

107 Im übrigen tritt er für eigene Lehrerbildungsstätten ein; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Gesellschaft, Leben und Beruf (Anm. 106), S. 75, S. 152, S. 156.

108 Staatswirthschaft, S. 47.

109 Ideen, S. 60.

110 Staatswirthschaft, S. 663 f.

111 Kameralwissenschaften, S. 12 f.

112 Lebensgeschichte, S. XXIX ff.; dazu weiteres Rainer Vinke: Jung-Stilling und die Aufklärung. Die polemischen Schriften Johann Heinrich Jung-Stillings gegen Friedrich Nicolai (1775/76). Stuttgart (Franz Steiner) 1987 sowie Otto W. Hahn: Jung-Stilling zwischen Aufklärung und Pietismus. Sein Leben und sein literarisches Werk 1778 bis 1787. Frankfurt am Main–Bern–New York–Paris (Peter Lang) 1988.

113 Nomokratisches System, S. 109.

114 Rolf Kramer: Sozialer Konflikt und Christliche Ethik. Berlin (Duncker & Humblot) 1988, S. 85.

115 Staatswirthschaft, S. 314.

116 Dazu auch Werner Lachmann: Wirtschaft und Ethik. Maßstäbe wirtschaftlichen Handelns, 2. Aufl. Neuhausen-Stuttgart (Hänssler) 1989, S. 9 ff.

117 Erhard Dittrich: Die deutschen und die österreichischen Kameralisten. Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 1974, S. 118.

118 Otto W. Hahn: Johann Heinrich Jung-Stilling. Wuppertal-Zürich 1990, S. 174.

119 Siehe Gerhard Schwinge in der Einleitung zu Johann Heinrich Jung-Stilling: Herr, zeige mir stets die rechte Spur. Geistliche Erzählungen und Gedichte. Lahr-Dinglingen (St.-Johannis Druckerei) 1990, S. 19 ff.

 

As little as humanity will ever be without religion, as little will it be without CHrist.

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