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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Johann Peter Hebel (1760-1826)

JOHANN PETER HEBEL (1760–1826)

im Urteil seines Zeitgenossen, des hochgelehrten, achtenswerten,
lebenserfahrenen und bis anhin unvergessenen Herrn
Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817),
der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor,
seit 1785 Kurpfälzischer, durch Rechtsübergang ab 1803 Badischer Hofrat,
durch Verleihung ab 1808 Grossherzoglich Badischer Geheimer HofratLebzeitig bis 1803 Professor für ökonomische Wissenschaften sowie Lehrbeauftragter für operative Augenheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Universität Marburg/Lahn; davor bis 1787 Professor für angewandte Ökonomik – mit Einschluss der Vieh-Arzneikunde – an der Universität Heidelberg und bis 1784 in gleicher Bestellung an der Kameral Hohen Schule zu Kaiserslautern;

weiland Gründungsmitglied der Geschlossenen Lesegesellschaft zu Elberfeld (heute Teil der Stadt Wuppertal), dortselbst auch seit 1772 Arzt für Allgemeinmedizin, Geburtshilfe, Augenheilkunde und ab 1775 behördlich bestellter Brunnenarzt sowie Lehrender in Physiologie; der Kurpfälzischen Ökonomischen Gesellschaft in Heidelberg, der Kurfürstlichen Deutschen Gesellschaft in Mannheim, der Gesellschaft des Ackerbaues und der Künste zu Kassel, der Leipziger ökonomischen Sozietät sowie auch seit 1781 bis zum Verbot der Geheimgesellschaften im kurpfälzisch-bayrischen Herrschaftsbereich durch Erlass aus München vom 22. Juni 1784 der erlauchten
Loge “Karl August zu den drei flammenden Herzen” in Kaiserslautern Mitglied

Offengelegt anlässlich einer nachtodlichen Begegnung mit ebendemselben und beflissentlich aufgeschrieben an einem drückenden Sommerabend zu Karlsruhe. Nunmehr aber lautmährig gemacht sowie gemeinen Nutzens zu Gut ins World Wide Net gestellt, alle Leser dabei mit freundwilligem Gruss gÖttlicher beständiger Obhut und Verwahrung sowie getreulichen englischen Schutzes bestens empfehlend
von

Reimnur Jambenschön,
in Lichthausen, Grafschaft Leisenburg*

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Markus-Gilde, Siegen

Leicht veränderte Online-Fassung aus der Festschrift “Stillingiana Alfrediana”, Zelebrität Herrn Universitätsprofessor Komtur Dr. Dr. Dr. Alfred Klose in Wien zum 23. September 1988 dargereicht. – Die gewerbliche Nutzung der Texte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Copyright-Inhabers, der
löblichen Markus-Gilde., Postfach 10 04 33, 57004 Siegen (Deutschland).
mailto: info@jung-stilling-gesellschaft.de

 

Sommernächtlicher Bummel durch Karlruhe

In Karlsruh’ hatte ich zu tun;
Am Abend wollte früh ich ruhn.
Doch schlaflos im Hotel ich lag
Nach diesem heissen Sommertag.

Drum zog ich bald mich wieder an,
Schritt langsam durch den Stadtkern dann.
So spät war kaum ein Mensch zu sehen;
Man konnte sorglos bummeln gehen.

In manchen Läden brannte Licht;
Dass Ausgestelltes kam zur Sicht.
Vor alten Büchern blieb ich stehen:
Die wollte näher ich besehen.

 

Johann Heinrich Jung-Stilling zeigt sich

Just schaue ich mir diese an,
Da tritt von hinten zu ein Mann.
Ich dreh mich um und schaue hin:
Jung-Stilling1 ich begegnet bin!

“Was sie, Herr Hofrat2 Jung, sind hier?!”
Entfuhr es unvermittelt mir.
“Ich wähnte sie im Siegerland,
Wo einstens ihre Wiege stand.3” –

“Mein lieber Stillings-Freund4 ihr wisst,
Dass dort wohl keiner mich vermisst.
Doch hier gibt reichlich es zu tun:
Noch immer mag ich drum nicht ruhn.

 

Denn viele Menschen wünschen grad
Allhier zu Karslruh’ meinen Rat:
Kann ich doch jetzt, vom Körper frei,
Wohin man ruft mich, rasch herbei.” –

 

Wie kann Jung-Stilling heute noch ärztlich tätig sein?

“Verzeihen sie”, nahm ich das Wort,
“Wer sind denn solche hier am Ort,
Für die sie Stütze in der Not?
Sind sie noch lebend oder tot?” –

“Mein lieber Stillings-Freund: die Zeit
Ist Präsens wie Vergangenheit!
Was jetzt geschieht, kann rückwärts walten,
Selbst Zukunft prägen und gestalten.

Denn Wirkung mancher Handlung ist,
Dass ohne Zeit sie sich bemisst.
Zum Aufschluss dessen legt zu Grunde
Die `Theorie der Geister=Kunde´.5

Gehabt euch wohl und grüsst von mir
Die Stillings-Freunde alle ihr,
Die leben heut im Siegerland:
Sie sind mir sonders wohl bekannt.” –

 

Frage nach Johann Peter Hebel

“Noch eine Frage, eh sie gehen!
Sie konnten doch fast täglich sehen
Prälaten Hebel6 ziehn einher.
War denn ein Stillings-Freund auch er?” —

“Er ist ein Stillings-Freund anjetzt,
Da er ins Reich des Lichts versetzt.
Solang er in des Leibes Hülle,
Gebrach es ihm an Einsichtsfülle.

 

Er half, dass Menschlichkeit erblühte
Und Nächstenliebe nicht ermüde.
Auch lenkte er in schlichtem Sinn
Zu GOttes Huld und Liebe hin.

Dann wollte Hebel ja auch bannen,
Dass man geringschätzt Alemannen,
Die viergeteilt sind ihrerseits
Auf Östreich, Frankreich, Deutschland, Schweiz.

Gelungen ist ihm das auch sehr:
Nie fanden andre sich seither,
Die für Kultur der Alemannen
Ein grössres Publikum gewannen.

 

Hebel übersah die Geisterwelt

So sehr zwar Hebel Vorbild ist
Als Menschenfreund und Novellist,
Der lehrhaft-sinnreich unterhält:
Verkannt hat er die Geisterwelt.

Er war im Vorurteil befangen:
Es sei ein falsches Unterfangen,
Zu sinnen, was nach dieser Zeit
Im Jenseits allen steht bereit.

Als nun der Grossherzog mich bat7,
Dass dahin einen Blick ich tat,
Nahm Hebel wider mich Partei:
Für ihn war dies Phantasterei.

Herr Jambenschön: bestimmt ihr wisst,
Wie mich ‘Phantast’ schalt mancher Christ.
Die `Geister=Kunde´ hiess zu Basel
Okkulter Wahnwitz, Krampf, Gefasel.8

Doch habe ich stets scharf getrennt;
Begründet jedes Argument
Aus Bibel, Wissen und Verstand:
Just dadurch Schwärmerei verbannt!

Genug davon!! Bald Hebel sah,
Dass Unrecht mir durch ihn geschah.
Wir sind versöhnt und Freund zu zweit
In GOttes lichter Herrlichkeit.”

 

Jung-Stilling entschwindet plötzlich

 

Mit einmal war Jung-Stilling fort,
Als kaum verklang sein letztes Wort.
Sein Körper fahl begann zu flimmern,
Um dann allmählich zu verschimmern.

Die Stelle, wo er stand vorher,
War nunmehr kahl, blank, frei und leer.
Zuvor fiel flackernd mehrmals ein
An diesen Platz noch bleicher Schein,

Wie er sich zeigt, wenn voller Mond
Nachts über glattem Wasser thront;
Auch wie er silbern reflektiert
Auf Wiesen, die der Schnee noch ziert.

 

Niederschrift der Begegnung wird angefertigt

Zurück flugs ins Hotel ich ging,
Dass dies Gespräch ich niederbring.
Noch war der Rede Inhalt frisch,
Als sass darob ich nun am Tisch. –

Damit auch überall im Land
Die Botschaft Stillings wird bekannt,
So stellte ich den Text komplett
Daheim alsdann ins Internet.

Es steht nun jedem völlig frei,
Sich downzuloaden die Datei.
Doch ist der Text gleichwohl geschützt!
Wer diesen drum gewerblich nützt,

Muss vorher um Erlaubnis fragen,
Die ihm man wohl wird nicht versagen,
Sobald er gute Gründe nennt
Und zeigt im Fach sich kompetent.

 

Anmerkungen, Hinweise und Quellen

* Grafschaft Leisenburg = bei Jung-Stilling das ehemalige Fürstentum Nassau-Siegen (mit der Hauptstadt Siegen); –  durch Erbfolge ab 1743 Teil der Nassau-Oranischen Lande (mit Regierungssitz in Dillenburg, heute Stadt im Bundesland Hessen); –  im Zuge der territorialen Neuordnung Deutschlands durch den Wiener Kongress ab 1815 Bezirk in der preussischen Provinz Westfalen (mit der Provinzhauptstadt Münster); –  nach dem Zweiten Weltkrieg von 1946 an bis heute Bestandteil im Kreis Siegen-Wittgenstein des Regierungsbezirks Arnsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland (mit der Landeshauptstadt Düsseldorf).

Siehe Karl Friedrich Schenck: Statistik des vormaligen Fürstenthums Siegen. Siegen (Vorländer) 1820, Reprint Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1981 sowie Theodor Kraus: Das Siegerland. Ein Industriegebiet im Rheinischen Schiefergebirge, 2. Aufl. Bad Godesberg (Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung) 1969 (Standardwerk mit vielen Karten, Übersichten und Rückblenden auf den Entwicklungsverlauf; leider auch in der Zweitauflage ohne Register).

Lichthausen = bei Jung-Stilling die ehemalige selbständige, durch den Bergbau geprägte Gemeinde Littfeld im vormaligen Fürstentum Nassau-Siegen; seit 1. Januar 1969 Teil der Stadt Kreuztal im Kreis Siegen-Wittgenstein. Durchflossen wird der Ort von der rund 13 Kilometer langen Littfe, einem wasserreichen Zufluss in den rund 24 Kilometer langen Ferndorfbach, der seinerseits ein rechten Nebenfluss der Sieg ist und im Zentrum von Siegen-Weidenau in die Sieg mündet. – Die Littfe ihrerseits wird im Ortsgebiet von Littfeld von Osten durch den Heimkäuser Bach (offizieller Name im Gewässerverzeichnis des Landes NRW: Die Heimkaus, 4,7 Kilometer lang) und von Westen durch den Limbach (2,1 Kilometer lang) gespeist.

Der Name Littfeld leitet sich ab aus dem keltischen Wort “Let” für “Lehm”. Die in vielen Gewässernamen der Gegend vorzufindende Endsilbe “-phe” ist die sprachlich abgeschliffene Form von “apha“ = der Bach.

Aus Littfeld kam die Mutter Johanna Dorothea Fischer (1717-1742) von Jung-Stilling; dort wirkte auch sein Patenonkel Johann Heinrich Jung. – Siehe zu dieser herausragenden Persönlichkeit Gerhard Merk: Oberbergmeister Johann Heinrich Jung (1711-1786). Ein Lebensbild. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1989.

Im wirtschaftsgeschichtlich in vieler Hinsicht bemerkenswerten Siegerland ist der hochintelligente und vielseitig begabte Jung-Stilling (siehe Anmerkung 1) geboren, herangewachsen und dort hat auch seine ersten beruflichen Erfahrungen als Köhlergehilfe, Schneider, Knopfmacher, Vermessungs-Assistent, Landarbeiter, Dorfschulmeister und Privatlehrer gesammelt.

1 Hofrat Professor Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817), der Weltweisheit (= Philosophie) und Arzneikunde (= Medizin) Doktor. Dieser wurde in letzte Zeit wiederholt auf Erden gesehen. – Siehe die entsprechenden Erscheinungsberichte aufgezählt bei Gotthold Untermschloss: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits. Johann Heinrich Jung-Stilling gibt Antwort. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 97 f., als Download-File unter der Adresse http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling abrufbar.

Siehe auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte. Vollständige Ausgabe, mit Anmerkungen hrsg. von Gustav Adolf Benrath, 3. Aufl. Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 1992. – Die “Lebensgeschichte” erschien in vielen Ausgaben. Jedoch genügt nur die von Gustav Adolf Benrath besorgte Version den Anforderungen sowohl des Lesers (grosser Druck, erklärende Noten, Register) als auch des Wissenschaftlers (bereinigter Original-Text; wichtige Dokumente zur Lebensgeschichte)

In kürzerer Form orientiert über das Leben von Jung-Stilling auch Gerhard Merk: Jung-Stilling. Ein Umriß seines Lebens. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1989. Mehr die innere Entwicklung von Jung-Stilling beschriebt Otto W. Hahn: “Selig, die dass Heimweh haben”. Johann Heinrich Jung-Stilling: Patriarch der Erweckung. Giessen, Basel (Brunnen) 1999 (Geistliche Klassiker, Bd. 4).

Siehe zum Wiedereintritt Verstorbener in diese Welt Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde, in einer Natur= Vernunft= und Bibelmäsigen (so) Beantwortung der Frage: Was von Ahnungen, Gesichten und Geistererscheinungen geglaubt und nicht geglaubt werden müße (so, also mit Eszett). Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1808 (Reprint Leipzig [Zentralantiquariat der DDR] 1987), S. 220 ff.

Dieses Werk von Jung-Stilling wurde seit seinem Erstdruck in vielen Ausgaben veröffentlicht und auch ins Englische, Schwedische, Französische und Niederländische übersetzt; siehe die Zusammenstellung bei Klaus Pfeifer: Jung-Stilling-Bibliographie Siegen (J. G. Herder-Bibliothek) 1993 (Schriften der J. G. Herder-Bibliothek Siegerland, Bd. 28).

2 Jung-Stilling erhielt als Professor für ökonomische Wissenschaften an der Universität Heidelberg durch Erlass seines Landesherrn, des Kurfürsten Karl Theodor von Pfalz-Bayern (ihm hatte er auch seine medizinische Doktorarbeit gewidmet und diese persönlich im Frühjahr 1772 bei Hofe zu Mannheim überreicht) vom 31. März 1785 die Ernennung zum “Kurpfälzischen Hofrat”.

Das mit dem Hofrats-Titel verbundene gesellschaftliche Ansehen war zu jener Zeit beträchtlich. Es gewährte dem Träger manche Begünstigungen, so auch (was Jung-Stilling als reisenden Augenarzt ganz besonders zum Vorteil gereichte) an Posten, Schildwachen, Stadttoren, Überfuhren, Brücken, Fähren sowie an den zu jener Zeit auch innerlands zahlreichen Schlagbäumen vor den Post-, Maut- und Grenzstationen.

Der Friedensvertrag von Campo Formio (7 km südwestlich von Udine in Venetien) vom 17. Oktober 1797 zwischen Napoléon und Kaiser Franz II., bestimmte in Artikel 20 den Rhein als die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland. Dies wurde im Frieden von Lunéville (südöstlich von Nanzig [französisch: Nancy] gelegen; ehemalige Residenz der Herzöge von Lothringen) am 9. Februar 1801 bestätigt.

In Artikel 6 heisst es genauer: “S. M. l’Empereur et Roi, tant en Son nom qu’en celui de l’Empire Germanique, consent à ce que la République française possède désormais (= von nun an) en toute souveraineté et propriété, les pays et domaines situés à la rive gauche du Rhin, … le Thalweg (= die Fahr-Rinne für die Schiffahrt) du Rhin soit désormais la limite entre la République française et l’Empire Germanique, savoir (= und zwar) depuis l’endroit (= von der Stelle an) où le Rhin quitte le territoire helvétique, jusqu’à celui où il entre dans le territoire batave.”

Eine ausserordentliche Reichsdeputation, eingesetzt am 7. November 1801, beriet daraufhin zu Regensburg (seit 1663 der Tagungsort des Immerwährenden Reichstags) über die Entschädigung an deutsche Fürsten, die ihre (links der neuen Staatsgrenze zu Frankreich gelegene) Gebiete an Frankreich abtreten mussten.

Durch besondere günstige Umstände (späterhin traten auch noch verwandtschaftliche Beziehungen mit Frankreich hinzu: sein Enkel und Thronfolger Karl [1786/1811–1818] heiratete am 7./8. April 1806 in Paris Stéphanie Louise Adrienne de Beauharnais [1789–1860], die knapp 17jährige Adoptivtochter von Napoléon Bonaparte, dem Kaiser der Franzosen) vergrösserte Karl Friedrich von Baden (1728/1746–1811) bei dieser Gelegenheit sein Gebiet um mehr das Vierfache; die Bevölkerung seines Landes stieg von 175 000 auf fast 1 Million Bewohner. Die pfälzische Kurwürde ging auf ihn über; Karl Friedrich wurde damit 1803 vom Markgrafen zum Kurfürsten erhoben.

Wenig später rückte Karl Friedrich durch den Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 nach Artikel 5 gar zum Grossherzog mit dem Titel “Königliche Hoheit” auf.

Die 1818 zur Witwe gewordene Grossherzogin Stéphanie nahm übrigens später unwidersprochen den Titel “Kaiserliche Hoheit“ an, obgleich sich ihr Stiefvater Napoléon (1769-1821) völkerrechtswidrig selbst zum “Kaiser der Franzosen” ernannte und inzwischen in Verbannung und Schande auf der Insel St. Helena (im Südatlantik) gestorben war. – Siehe Rudolf Haas: Stephanie Napoleon Grossherzogin von Baden. Ein Leben zwischen Frankreich und Deutschland 1789-1860, 2. Aufl. Mannheim (Südwestdeutsche Verlagsanstalt) 1978 (dort S. 133 ff. auch Literatur-Verzeichnis).

Mit dem Besitzwechsel der rechtsrheinischen Gebiete der alten Kurpfalz (so auch der alten Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg, der neuen [seit 1720] Residenzstadt Mannheim [mit dem grössten Barockschloss in Deutschland] und der Sommer-Residenz Schwetzingen [mit dem kurfürstlichen Lustschloss samt 76 Hektar grossen Schlossgarten, Moschee, Badehaus und Theater]) an das Haus Baden durch den Regensburger Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 wurde gemäss § 59, Abs. 1 (“Unabgekürzter lebenslänglicher Fortgenuß des bisherigen Rangs”) nunmehr der “kurpfälzische” Hofrat DE JURE PUBLICO automatisch nunmehr zum “badischen” Hofrat.

Im April des Jahres 1808 wird Jung-Stilling dann als Berater des Grossherzogs Karl Friedrich in Karlsruhe (“ohne mein Suchen”, wie er selbst hervorhebt) zum “Geheimen Hofrat in Geistlichen Sachen” ernannt; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen, Basel (Brunnen Verlag) 2002, S. 404 (dort die Anm. 10).

Jung-Stilling stand nach seinem, aus eigenem Entschluss gewählten Abschied von der Universität Marburg ab 1803 im Dienst des Hauses Baden. – Siehe hierzu Gerhard Schwinge: Jung-Stilling am Hofe Karl Friedrichs in Karlsruhe, in: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins, Bd. 135 (1987), S. 183 ff., Gerhard Schwinge: Jung-Stilling als Erbauungsschriftsteller der Erweckung. Eine literatur- und frömmigkeitsgeschichtliche Untersuchung seiner periodischen Schriften 1795-1816 und ihres Umfelds. Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht) 1994, S. 219 ff. (Arbeiten zur Geschichte des Pietismus, Bd. 32) sowie zum Verhältnis zwischen beiden Persönlichkeiten auch Max Geiger: Aufklärung und Erweckung. Beiträge zur Erforschung Johann Heinrich Jung-Stillings und der Erweckungstheologie. Zürich (EVZ-Verlag) 1963, S. 237 ff. (Basler Studien zur Historischen und Systematischen Theologie, Bd. 1).

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Karl Friedrich (1728/1746-1811) galt in Karlsruhe (und gilt bis heute bei manchen immer noch) weithin als Halbgott. Nachdem gelegentlich eines Trauergottesdienstes am 1. Juli 1811 der hochgelehrte katholische Stadtpfarrer und (seit 1805) Grossherzoglich Badische Geistliche Rat Dr. Thaddäus Anton Dereser (1757-1827) nicht in den übertriebenen Lobgesang für den Verstorbenen einstimmen wollte, sondern am Rande einer Predigt die teilweise rohe und schamlose Ausplünderung der katholischen Einrichtungen unter seiner Herrschaft beiläufig ansprach, musste er Karlsruhe unverzüglich verlassen.

Siehe zur Person von Dereser kurz die Broschüre von Joseph Gass: Der Exeget Dereser. Eine geschichtliche Studie. Strassburg (Le Roux) 1915 (mit einem Portrait von Dereser) sowie Franz Xaver Münch: Der äußere Lebensgang des Aufklärungstheologen Thaddäus Anton Dereser. Bonn (Dissertation der Katholisch-Theologischen Fakultät) 1929 (auszugsweise im Druck).

Siehe zu den unterdrückenden obrigkeitlichen Massnahmen gegen die katholische Kirche unter der Regierungsgewalt der badischen Grossherzöge näherhin (Franz Joseph Mone [1796-1871]): Die katholischen Zustände in Baden, 2 Bde. Mit urkundlichen Beilagen. Regensburg (Manz) 1841/1843 sowie Carl Bader: Die katholische Kirche im Großherzogthum Baden. Freiburg (Herder) 1860. – Sehr einseitig und unsachlich zur Predigt von Dereser auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen, Basel (Brunnen) 2002, S. 485.

Als Beispiel der bei Hofe zu Karlsruhe genehmen Trauerreden katholischer Geistlicher seien erwähnt –  Bernhard Boll: Trauerrede bey der kirchlichen Todten-Feyer seiner königlichen Hoheit Karl Friedrichs, Großherzogs zu Baden, Herzogs zu Zähringen, gehalten in der Haupt- und Münsterpfarrkirche zu Freyburg den 1. July 1811. Freiburg (Wagner) 1811 (der Zisterzienser und Münsterpfarrer zu Freiburg Bernhard Boll (1756-1836) wurde 1827 erster Erzbischof von Freiburg); –  [Gerhard Anton Holdermann]: Beschreibung der am 30ten Juny und 1ten July 1811 zu Ratsatt Statt gehabten Trauer-Feyerlichkeit nach dem Hintritte unsers (so!) höchstseligen Großherzogs Carl Friedrich von Baden. Rastatt (Sprinzing) 1811. Holdermann (1772–1843) war katholischer Pfarrer zunächst in Heidelberg und bis 1829 in Rastatt.

Als elektronische Ressource im Rahmen der “Freiburger historischen Bestände–digitalisiert” ist einsehbar –  die in lateinischer Sprache vorgetragene, an Lobpreisungen überladen-theatralische Rede von Johann Kaspar Adam Ruef (1748-1825): JUSTA FUNEBRIA SERENISSIMO DUM VIVERET AC CELSISSIMO PRINCIPI DIVO CAROLO FRIDERICO MAGNO DUCI BADARUM … DIE 22 JULII 1811 IN TEMPLO ACADEMICO PIISSIMA ET GRATISSIMA MENTE PERSOLVENDA INDICIT JOANNES CASPARUS RUEF. Freiburg (Herder) 1811. – Ruef war Professor des katholischen Kirchenrechts an der Universität Freiburg, Oberbibliothekar und (wie Jung-Stilling seit 1806) Grossherzoglich Badischer Geheimer Hofrat. Gleichsam als Heiligen sehen den Verstorbenen –  Aloys Wilhelm Schreiber: Lebensbeschreibung Karl Friedrichs Großherzog von Baden, 1728–1811. Heidelberg (Engelmann) 1811 (Schreiber [1761–1841]) war seit 1805 Professor für Ästhetik in Heidelberg und ab 1813 bis zu seiner Pensionierung Hofgeschichtsschreiber in Karlsruhe)

Vgl. auch –  Gedächtnißreden bey dem Tode Sr. K. Hoheit des Großherzogs Carl Friedrich von Baden. Gehalten von den Pfarrern der drey christlichen Confessionen zu Mannheim. Mannheim (Schwan) 1811 (Brochure), in der sich der reformierte, lutherische und katholische Geistliche an Lob auf den verstorbenen Karl Friedrich offenkundig überbieten.

Geradezu bescheiden wirken demgegenüber andere Predigten, wie etwa –  [Christian Emanuel Hauber]: Kurze Abschilderung Sr. Königlichen Hoheit Carl Friedrichs Grosherzogs (so!) von Baden. Karlsruhe (Macklot) 1811 (Brochure); –  Theodor Friedrich Volz: Gedächtnißpredigt auf den Höchstseeligen Großherzog von Baden Karl Friedrich, gehalten den 30. Junius 1811 in der Stadtkirche zu Karlsruhe. Karlsruhe (Müller) 1811 (Brochure). Volz [1759-1813]), in Jena 1778 bereits promoviert, bemüht sich erkennbar um die im Rahmen des Anlasses mögliche Sachlichkeit.

Aufgebläht, schwulstig und völlig kritiklos sind auch viele der zahlreichen Zentariums-Reden auf Karl Friedrich von Baden, wie –  Karl Joseph Beck: Rede bei der akademischen Feier des hundertsten Geburtsfestes des Hochseligen Großherzogs Karl Friedrich zu Baden … Gehalten von dem derzeitigen Prorector der Albert-Ludwigs-Hochschule. Freiburg im Breisgau (Wagner) 1828. Karl Joseph Beck (1794-1838) war Mediziner und Stifter des “Corps Rhenania” in Freiburg. Überspannt auch –  Friedrich Junker: Lobrede auf Carl Friedrich, ersten Großherzog von Baden. bei der Säcularfeier der Geburt des unvergleichlichen Fürsten den 22. November 1828 gesprochen in Mannheim / Mannheim (Schwan & Götz) 1829 (Brochure); Junker hatte sich als Interpret des Philosophen Epiktet sowie als Schriftausleger einen Namen gemacht.

Geradezu als Übermenschen stellt den badischen Herrscher dar –  Karl Wilhelm Ludwig Freiherr Drais von Sauerbronn: Gemälde über Karl Friedrich den Markgrafen, Kurfürsten und Großherzog von Baden. Ein Beitrag zur Säkular-Feier der Geburt des unvergeßlichen Fürsten Mannheim (Schwan und Götz) 1828 (Drais [1761–1851] ist der Erfinder des Fahrrads (Laufrads, “Draisine”); sein Vater war badischer Oberhofrichter und Karl Friedrich sein Taufpate).

Weithin unkritisch gegenüber den augenfälligen Schattenseiten der Regierung von Karl Friedrich neuerdings auch Annette Borchardt-Wenzel: Karl Friedrich von Baden. Mensch und Legende. Gernsbach (Katz) 2006. Dasselbe gilt für Gerald M. Landgraf: Moderate und Prudenter. Studien zur aufgeklärten Reformpolitik Karl-Friedrichs von Banden (1728-1811). Dissertation, Regensburg 2008 und als elektronische Ressource verfügbar bei dem URL <http://epub.uni-regensburg.de/10710>

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Bei nachtodlichen Erscheinungen von Jung-Stilling wird dieser gewöhnlich mit “Herr Hofrat” (seltener mit “Herr Geheimrat”) angesprochen, auch von seinem Engel Siona.

Der Titel “Hofrat” ist gleichsam fester Bestandteil des Namens (ADJUNCTIO NOMINIS), wie etwa “Apostel Paulus”, “Kaiser Karl” oder “Prinz Eugen” zu verstehen, und nicht als ehrenvolle Benennung (TITULUS HONORIS). – “Stilling” (= ein friedfertiger, verträglicher Mensch) ist ein individueller Beiname (APPELLATIO PROPRIA) und klingt zu vertraulich. – “Professor Jung” und “Doktor Jung” greift eine Stufe niedriger als “Hofrat Jung”; das heisst: der Titel “Hofrat” steht über der Amtsbezeichnung “Professor” oder dem akademischen Grad bzw. volkstümlich der Berufsbezeichnung (= Arzt) “Doktor”.

Ein jeder Christ, der in die Seligkeit eingeht, empfängt von GOtt einen neuen Namen, siehe Offenbarung 2, 17 sowie (Johann Heinrich Jung-Stilling:) Die Siegsgeschichte der christlichen Religion in einer gemeinnüzigen Erklärung der Offenbarung Johannis. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1799, S. 89. – Der besondere Name, mit dem Jung-Stilling im Jenseits beschenkt wurde, ist Ohephiah (= der GOtt liebt). Siehe (Christian Gottlob Barth): Stillings Siegesfeyer. Eine Scene aus der Geisterwelt. Seinen Freunden und Verehrern. Stuttgart (Steinkopf) 1817.

3 Johann Heinrich Jung-Stilling wurde am 12. September 1740 im Dorfe Grund im Fürstentum Nassau-Siegen geboren. Der Ort ist heute Teil der Stadt Hilchenbach, Kreis Siegen-Wittgenstein im Bundesland Nordrhein-Westfalen der Bundesrepublik Deutschland;; siehe die einleitende Anmerkung.

Gestorben ist Jung-Stilling am 2. April 1817 in Karlsruhe. Dort erinnert auch noch heute auf dem Hauptfriedhof ein Grabmal an ihn und seine dritte Gemahlin. – Jung-Stilling war 1781 das erste Mal und bereits 1790 ein zweites Mal Witwer geworden. Er hatte aus drei Ehen gesamthaft dreizehn Kinder. Im Jahre seines Hinschieds waren ihm bereits sieben Kinder im Tode vorausgegangen.

4 Stillings-Freund meint –  Gönner, Förderer, später –  Verehrer und Anhänger (“Fan”: dieses heute gebräuchliche Wort vom lateinischen FANATICUS = begeistert, entzückt) oder auch nur –  begeisterter Leser der Schriften von Jung-Stilling. Der Ausdruck stammt von Jung-Stilling selbst. Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte (Anm. 1), S. 213, S. 441, S. 513, S. 536, S. 566. – Auf der anderen Seite gibt es aber  auch “Stillings-Feinde”, siehe ebendort, S. 316.

5 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 1), S. 31 ff. sowie Martin Landmann: Ahnungen, Visionen und Geistererscheinungen nach Jung-Stilling. Eine ausdeutende Untersuchung. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 25 ff., S. 59, S. 65, als Download-File für den persönlichen Gebrauch unter der Adresse <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling> abrufbar.

6 Johann Peter Hebel (1760–1826), der auch heute noch sehr geschätzte und viel gelesene Dichter und Erzähler, war zusammen mit Jung-Stilling am Hofe des Grossherzogs von Baden. – Hebel hatte in Erlangen Theologie studiert und amtete seit 1809 als Generalsuperintendent der protestantischen Kirche Badens mit dem Titel “Prälat”. – Siehe zu seinem Leben Georg Längin: Johann Peter Hebel (1760–1826). Ein Lebensbild. Karlsruhe (Macklot) 1875 sowie sehr ausführlich zum Verhältnis beider Männer und mit vielen Literaturverweisen Gerhard Schwinge: “… wie aus einer andern Welt…”. Jung-Stilling und Johann Peter Hebel, in: Michael Frost (Hrsg.): Blicke auf Jung-Stilling. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1991, S. 63 ff. (dort auch weitere Literaturhinweise).

7 Karl Friedrich von Baden (1728/1771–1811) regte Jung-Stilling zur Abfassung der “Theorie der Geister=Kunde” an. Das Werk ist ihm auch gewidmet (“Seiner Königlichen Hoheit Herrn Carl Friedrich Großherzog zu Baden und Hochberg, Herzog von Zähringen usw. dem Patriarchen der Fürsten und Christus-Verehrer auf dem Thron gewidmet vom Verfasser”).

Karl Friedrich hatte Jung-Stilling 1803 in seine Dienste geholt und war ihm sehr gewogen. Freilich galt Jung-Stilling spätestens nach dem Tode seines Gönners bei Hofe zu Karlsruhe (grob gesprochen) als entbehrlicher, überflüssiger Kostenfaktor: siehe bezeichnend hierfür Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe (Anm. 1); S. 464 und zum Gesamten Gerhard Schwinge: Jung-Stilling am Hofe Karl Friedrichs in Karlsruhe, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. 135 (1987), S. 183 ff.

Beim Jung-Stillings Eintritt in das Jenseits kommt ihm Karl Friedrich aus der Seligkeit entgegen, heisst ihn im Himmel herzlich willkommen und setzt ihm eine Siegeskrone auf; siehe unbekannte Verfasserin: Sieg des Getreuen. Eine Blüthe hingeweht auf das ferne Grab meines unvergeßlichen väterlichen Freundes Jung=Stilling. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1820, S. 27 f.

Als Jung-Stilling “mit wonniger Demuth” ausruft: “Wie?! Mein Fürst krönt mich?!”, antwortet Karl Friedrich (Rechtschreibung wie im Original):

H i e r gelten keine Erdenthronen,
Sie werfen willig hin die Kronen
Vor dem erhöhten Menschen=Sohn!
Dem Ewgen König auf dem Thron!”

8 Gegen die (1812 ins Schwedische, 1814 ins Niederländische, 1834 ins Englische und 1851 ins Amerikanische und noch 1862 ins Französische übersetzte) “Theorie der Geister=Kunde” (siehe Anm. 1) erschien: Abgefordertes Gutachten einer ehrwürdigen Geistlichkeit der Stadt Basel über Herrn Dr. Jungs genannt Stilling Theorie der Geisterkunde. Basel (Samuel Flick) 1809. – Jung-Stilling wehrt sich gegen die Basler Gutachter in der Schrift: Apologie der Theorie der Geisterkunde veranlasst durch ein über dieselbe abgefasstes Gutachten des Hochwürdigen (so, also mit grossem Ha) geistlichen Ministeriums zu Basel. Als Erster Nachtrag zur Theorie der Geisterkunde. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1809 (weitere Nachträge erschienen nicht). — Das Originalbuch hat im Titel “Geister=Kunde” (mit dem bis 1902 üblichen Doppel=Bindestrich), die darauf bezüglichen Werke schreiben meistens “Geisterkunde” (in einem Wort).

Zu Basel seien nach dem Verkauf der “Theorie der Geister=Kunde” tausendmal soviel Gespenster erschienen denn zuvor, behaupten hintergründig die Verfasser des Gutachtens. Das veranlasste weitere Schriften gegen Jung-Stilling, so etwa die Broschüre von Johann Jacob Faesch: Predigt über den Gespenster=Glauben, nach Timotheum IV., v. VII. Gehalten in der Kirche St. Theodor, den 9ten Weinmonat 1808. Auf hohes Begehren und dem Wunsche mehrerer ansehnlichen (so!) Zuhörer gemäß zum Druck befördert. Basel (Schweighausersche Buchhandlung): eine Jung-Stilling bös herabsetzende, brandmarkende Schrift.

Gleich in zwei Bänden erschien: Geister und Gespenster in einer Reihe von Erzählungen dargestellt. Ein nothwendiger Beitrag zu des Hofraths Jung genannt Stilling Theorie der Geisterkunde. Basel (Samuel Flick) 1810. Als Verfasser gilt der Basler Gottlob Heinrich Heinse. – Etwas glimpflicher kommt Jung-Stilling davon bei Johann Friedrich von Meyer: Hades. Ein Beytrag zur Theorie der Geisterkunde. Frankfurt am Main (Johann Christian Hermann) 1810, insbes. S. 50. – Hingegen meint der zu seiner Zeit als Prediger weithin bekannte Franz Volkmar Reinhard (Predigten am grünen Donnerstage und am ersten und zweyten Ostertage im Jahre 1809. Dresden und Leipzig [Johann Friedrich Hartknoch], S. 50) mit Bezug auf den Untertitel der “Theorie der Geister=Kunde”: es handle sich um “ein Gewebe von Meynungen, die weder die Vernunft billigen, noch die Erfahrung bewähren (so), noch die Schrift bestätigen” könne.

Für Jung-Stilling tritt (“Geschrieben in Zofingen auf Jakobitag 1807”) öffentlich ein Samuel Ringier: Mein Blick auf Jung-Stilling. Basel (Schweighausersche Buchhandlung) 1807. Er wendet sich vor allem gegen die gehässige Schuldzuweisung an Jung-Stilling anlässlich jederart unsinnigen religiösen Wahns, wie ihn die schweizerische freisinnige Zeitschrift “Miscellen für die neueste Weltkunde” (von 1807 bis 1813 in Aarau und Basel bei Sauerländer erschienen) immer wieder vorbrachte.

Siehe auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades. Wahre und falsche Ansichten, hrsg. von Gerhard Merk. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1993 (Jung-Stilling-Studien, Bd. 1). Dort auch die Titelblatt-Kopien der genannten und anderer Schriften gegen Jung-Stilling und seine “Theorie der Geister=Kunde.

JEsu, THou art all compassion,
Pure unbounded love THou art;
Visit us with THy salvation,
Enter every trembling heart.
Charles Wesley (1707–1788)

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