Inverzugsetzung (notice of default)

Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gemäss Art. 126 AEUV die Aufforderung an ein Mitglied mit übermassigem Defizit, den Schuldenstand innert einer vorgegebenen Frist zu mindern. Bei Nichtbefolgung können Strafmassnahmen gegen das Mitglied angewendet werden. – Siehe Bailout, Blame game, ClubMed, Schattenstaat, Solidarität, finanzielle, Stabilisierungsmechanismus, europäischer, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Grundfehler, Semester, europäisches, Staatsverschuldung, Wirkungen, Statistikbehörde, Transferunion, Verfassungsartikel eins, Verschuldung-Produktivität-Verkettung, Verschuldungsgrenze, Wachstum-SchuldenTatsache, geschichtliche. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2013, S. 71 ff. (neue Entscheidungen zu Defizitverfahren; in Anm. 1 Beschreibung des
Verfahrensverlaufs bei Inverzugsetzung.)

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar