Instrumentengeld (musical instrument expenses, instrument salary; music school fee)
Ausgaben eines Klangkörpers (ensemble) für die Beschaffung und Pflege der Musikinstrumente. – Kosten für den Transport und das Versichern (insurance) der Musikinstrumente, wenn ein Orchester (orchestra) ausserhalb des Hauses gastiert und auf Tournee (on tour) geht. – Tarifvertraglich [CH: gesamtarbeitsvertraglich; collectively agreed] geregelte Zahlung an solche Mitglieder eines Klangkörpers, die ihre eigenen Instrumente benutzen, wie Saitengeld und Rohrgeld. Instrumentengeld in diesem Sinne zählt in Deutschland nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (case law of the highest courts) zum beitragspflichtigen (social security contribution) Arbeitsentgelt. – Von einer Musikschule (music school) bei den Kursteilnehmern (course participants) eingezogener Betrag – für die Nutzung der von der Schule zur Verfügung gestellten Instrumente, – manchmal auch in weiterem Sinne bezogen auf die zweckgebundenen Auslagen (appropiated disbursements) der Schule für den Musikunterricht (musical lessons), wie etwa Notenblätter und Kopien; das Instrumentengeld ist in der Regel nicht im Schulgeld eingeschlossen.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/