Heiratsgeld (mandatory wedding gift)

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Wenn nicht anders definiert, so meint man damit eine frühere Abgabe der Bürger bei einer Heirat im Kreis der landesherrlichen Familie (sovereign family). Durch dieses Geld mussten die Hochzeitskosten (wedding costs) gedeckt werden. – Siehe Frauengeld, Fräuleingeld, Hebegeld, Hielichgeld, Hochzeitsgeld, Vokationsgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Heiratsgeld (mandatory wedding gift)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/heiratsgeld-mandatory-wedding-gift/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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