Heiratsgeld (mandatory wedding gift)

Wenn nicht anders definiert, so meint man damit eine frühere Abgabe der Bürger bei einer Heirat im Kreis der landesherrlichen Familie (sovereign family). Durch dieses Geld mussten die Hochzeitskosten (wedding costs) gedeckt werden. – Siehe Frauengeld, Fräuleingeld, Hebegeld, Hielichgeld, Hochzeitsgeld, Vokationsgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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