Handelsbuchinstitut (own business institution)

Begriff des deutschen Rechts (§ 1, Abs. 12 KWG): Institute, welche den Eigenhandel betreiben, unabhängig davon, ob dieser als Dienstleistung für Dritte erfolgt oder nicht. Dem Handelsbuch werden daher alle Positionen in Finanzinstrumenten, handelbaren Forderungen und Anleihen zugeordnet, die zum Zwecke der Erzielung eines Eigenhandelserfolges (result of own-account trading) durch Ausnutzung kurzfristiger Preisschwankungen und Unterschieden zwischen Kauf- und Verkaufspreisen im Eigenbestand gehalten werden. – Siehe Daytrading.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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