Grundpreis (base price)

Bei Dienstleistungen einer Bank die Forderung an den Kunden aus gewöhnlichen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Tätigkeiten. Allfällige darüber hinausgehende Aufträge des Kunden an das Institut werden gesondert abgerechnet. – Siehe Bankgebühren, Festpreis, Pauschaltarif.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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