Gratuist und Gradist (gratuist)
In älteren Dokumenten – eine Person, die unentgeltlich beliefert wird, wie etwa Verwandte des Prinzipals oder Beamte, von denen man sich Vorteile für das Unternehmen verspricht. – Ein Schüler, der keine Gebühren (Schulgeld, Kostgeld) zahlen muss, ein Freischüler. – Siehe Handgeld, Rückvergütung, Schmiergeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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