Gewinnwarnung (profit warning)
Die Berichtigung einer Vorhersage über Ergebnisgrössen in negativer Richtung (a public announcement made by a company to shareholders and others, warning that profits for a stated period will be much lower than had been anticipated). Die Aufsichtsbehörden verlangen solche Warnungen im Zuge der Ad-hocMitteilungspflicht; sie kontrollieren dabei auch manipulative Meldungen. Solche sind aber besonders in Blogs, Internet-Foren und Netzen wie Twitter an der Tagesordnung (are on daily occurence) und wohl kaum auszuschliessen. – Überdies kann einem Unternehmen aus verschiedenen Gründen ein unter Umständen erheblicher Vorteil entstehen, wenn im Zuge einer Gewinnwarnung Aktionäre ihre Aktien abstossen und/oder Anleihebesitzer die Papiere auf den Markt werfen. Das gezielte in Umlauf setzen von Schreckensmeldungen (targeted disseminating of horrific news, purposefully floating of shocking reports) wird daher auch zurecht in die Mittel der Geschäftspolitik eingereiht. – Siehe Amber Light, Adhoc-Mitteilung, Analyst, Aushungern, Backup, Daimonion, Entscheidungsnützlichkeit, Frontrunning, Geheimtip, Gerüchtestreuen, Gewinnüberraschungen, Kreditgefährdung, Kristallisation, Kursmanipulation, Nullausschüttung, Pairoff, Publizität, situationsbezogene, Redlining, Scalping, Veröffentlichung, unverzügliche, Umstände, bewertungswichtige, Waste Watcher.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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