Geschäftsstrategie, nachhaltige (sustainable business strategy)

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Bei Instituten alle Vorkehrungen die bewirken, dass langfristig Erträge erwirtschaftet werden, um das Bestehen des Unternehmens zu sichern. Seit Jahresbeginn 2014 ist es gesetzliche Pflicht eines Instituts, entsprechende Pläne aufzustellen. Die Aufsichtsbehörde hat die Aufgabe festzustellen, ob diese Zielsetzungen genügend und damit zweckentsprechend sind. – Siehe Geschäftsmodell-Analyse, Risikomanagement, Szenarien, aussergewöhnliche. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 73 (gesetzliche Vorgabe).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geschäftsstrategie, nachhaltige (sustainable business strategy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geschaftsstrategie-nachhaltige-sustainable-business-strategy/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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