Gerichtsgeld (law charges; court maintenance fee; lay judge compensation)

Gebühren (fees; Sporteln), die bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Gerichts zu zahlen sind: Gerichtskosten. – Frühere Abgabe zum Unterhalt eines Gerichts. – Aufwandsentschädigung (expense allowance) für Beisitzer bei Gericht, auch Schöffengeld genannt. – Siehe Bankgeld, Dreidingsgeld, Expensen, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Legegeld, Platzgeld, Schöffengeld, Zeugengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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