Gerichtsgeld (law charges; court maintenance fee; lay judge compensation)

Auch in: EN

Gebühren (fees; Sporteln), die bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen eines Gerichts zu zahlen sind: Gerichtskosten. – Frühere Abgabe zum Unterhalt eines Gerichts. – Aufwandsentschädigung (expense allowance) für Beisitzer bei Gericht, auch Schöffengeld genannt. – Siehe Bankgeld, Dreidingsgeld, Expensen, Justitiengeld, Kammergerichtsgeld, Legegeld, Platzgeld, Schöffengeld, Zeugengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gerichtsgeld (law charges; court maintenance fee; lay judge compensation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gerichtsgeld-law-charges-court-maintenance-fee-lay-judge-compensation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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