Geldbrief (registered letter containing money, cash letter)
Früher vor allem zu Zahlungen – etwa von Versicherungen und Sozialbehörden (social security agencies) – an Privathaushalte ohne Kontoverbindung bei einer Bank regelmässig in Anspruch genommene Form der Geldzahlung über den Postdienst. Eigene Geldbriefträger (money postmen) übergaben die Beträge persönlich an den Empfänger. – Siehe Nichtbankplatz, Konto für Jedermann, Postüberweisung, Unbanked.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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