Fiskus (exchequer, treasury; tax authority, taxing machinery; public coffers)
Fachsprachlich der Staat als Träger von Vermögensrechten, wie etwa Eigentum an Grundstükken). Er ist als solcher eine juristische Person ohne hoheitliche Befugnisse und daher in fast allem dem Privatrecht unterworfen. – Umgangssprachlich auch der Staat überhaupt, mit der Betonung auf seiner Funktion als steuerfordernder Behördenapparat (taxclaiming administrative machinery). – In der älteren Literatur auch die Kasse einer öffentlichen Stelle. – Siehe Unternehmen, öffentliches.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/