Finanzinstrument, originäres (primary financial instrument)
Nach IAS definiert als – Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Grundgeschäfte; bread-and-butter lines) und – Finanzforderungen und Finanzschulden. IAS 39 gliedert die originären Finanzinstrumente auf der Aktivseite in die drei Gattungen “zu Handelszwecken gehalten“ (held for trading), “bis zur Endfälligkeit zu halten“ (held to maturity) sowie “zur Veräusserung verfügbar“ (available for sale). – Siehe Finanzinstrumente, Zuordnung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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