Finanzdienstleister (financial services firm)

Inhaltlich und umfänglich sehr weiter Begriff, der sich einer genauen Definition – schon allein wegen des ständigen Aufkommens neuer und neuartiger Geschäftsarten – entzieht, und der allenfalls durch Aufzählung umschreibbar ist. Er schliesst alle Anbieter auf dem Finanzmarkt ein, mitenthalten ist auch der Schattenbankbereich; also neben Banken, Bausparkassen und Versicherungen sowie die anderen in § 1 KWG Aufgezählten auch sämtliche weiteren Spezial-Dienstleister auf allen Teilmärkten mitsamt den Racheengeln. – Siehe Bank, Bankenregulierungs-Paradoxon, Dampfstube, Dienstleistung, Finanzbereich, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzindustrie, Finanzinstitut, monetäres, Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Geldwäsche, Finanzdienstleistungsinstitute, Institut, Internetbank, Kreditinstitut, Markteintrittskosten, Winkelmakler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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