Facility-Management (so auch im Deutschen gesagt; seltener Anlagevermögen-Betreuung oder Gebäude-Wartung)
Im engeren Sinne Dienstleistungen, welche zur Bewirtschaftung – wie Reinigung, Wartung, Sicherung, Reparatur – von Gebäuden und Immobilien zwecks Werterhaltung (maintenance of value) und Wertsteigerung (enhancement in value) erbracht werden. Soweit Banken derartige Aufgaben an darauf spezialisierte Firmen übertragen, handelt es sich um eine nach § 25a KWG anzeigepflichtige Auslagerung. – Im weiteren Sinne auch das von Banken betriebene Geschäft, bei dem bestimmte Gebäude – etwa Studenten-Wohnheime, Senioren-Residenzen – auf eigene Initiative erbaut und dann – entweder durch das Institut selbst verwaltet – oder an einen entsprechenden Betreiber (Universität, Gemeinde) weiterveräussert werden. – Siehe Anlagegüter, Anlagevermögen, Fabrik, Facility Agent.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
