Exportkredit-Garantie (export guarantee)
Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter ein vom Staat gewährter Schutz vor – politisch bedingten – Zahlungsausfällen an heimische Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern. Im einzelnen gibt es in Deutschland vielfältige Formen dieser Garantie, so eine Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisiko-Deckung, Finanzkredit-Deckung, Leasingdeckung, Lieferantenkredit-Deckung und Vertragsgarantie-Deckung – um die wichtigsten zu nennen. Staatliche Finanzierungsmassnahmen (state financing arrangements) für Ausfuhren sind inzwischen zu einem nicht leicht durchschaubaren Sondergebiet (complex and nontransparent special field of financing) geworden. – Siehe Ausfuhrprämie, Moral Hazard, Zwischenfinanzierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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