Existenzminimum (breadline, poverty line, subsistence level)
Auch für den Finanzbereich wichtiger Begriff, weil bei Privatpersonen oftmals nach Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung (supreme court decision) allfällige Zahlungsansprüche von Gläubigern das Existenzminimum unangetastet lassen müssen. Man unterscheidet zumeist – das absolute Existenzminimum als den Betrag, der nötig ist, um eine Person am Leben zu halten (money necessary for a person to render possible survival) und – das konventionelle Existenzminimum als jene Summe, die neben dem nackten Überleben auch Ausgaben für einen dem unteren Durchschnitt der Bevölkerung entsprechen Lebensstandard erlauben. Die genau Bestimmung des konventionellen Existenzminimums ist kaum allgemeingültig vorzunehmen, weil der Lebensstandard von Staat zu Staat sehr unterschiedlich sein kann; man vergleiche derzeit etwa die Schweiz mit Somalia. Die Fragen in diesem Zusammenhang sind zu einem Sondergebiet des Sozialrechts (social law as the body of rules and statutes intended at supporting the general welfare of all the people, with special reference to labour) geworden. – Siehe Arrestgeld, Einzug, Erster, trauriger, Faustpfand, Kredithai, Geldeintreibung, Kunde, fauler, Leibbürge, Leichenpfand, Übersatz, Verzug, Wucher.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
