Exekutionsstücke (execution securities)
Wertpapiere, die börsenmässig verkauft werden, damit eine zwangsweise Glattstellung von Lieferungsverbindlichkeiten eines in Verzug geratenen Verkäufers erfolgen kann. Die Börsenordnungen enthalten in der Regel besondere Vorschriften für den Handel mit Exekutionsstücken.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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